Inhalt

1263UG/2014 - Gewerbeflächenkonzept des Kreises Wesel

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt das durch den Kreis Wesel in Abstimmung mit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden erarbeitete Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für den Kreis Wesel zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser Grundlage die Belange der Gemeinde Alpen in Fragen der Wirtschaftsflächenentwicklung in die für Anfang 2015 vorgesehenen Gespräche zum Entwurf des Regionalentwicklungsplanes mit dem RVR zu vertreten sowie gemeinsam mit dem Kreis und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden an der Fortentwicklung des Gewerbe- und Industrieflächenkonzeptes in Bezug auf die benannten Potenzialflächen und ihre mögliche interkommunale Entwicklung weiter zu arbeiten.

Hinsichtlich der Entwicklung eines gemeinsamen Gewerbegebietes (zum Beispiel auf der LEP-VI-Fläche in Winnenthal) wird eine Kooperation der Kommunen Alpen, Sonsbeck und Xanten angestrebt. Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Gespräche zu führen.

Sachverhalt:


Zunächst wird Bezug auf die Vorlage 1062 UG/2013 genommen.

Im Rahmen der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes wurde deutlich, dass künftig bei der Entwicklung von Gewerbe- und Industriebereichen besonderer Wert auf interkommunale Standorte gelegt wird. Darüber hinaus hatte die Gemeinde Alpen im Beteiligungsverfahren schon darauf hingewiesen, dass sich möglicherweise die im Rahmen des LEP VI ausgewiesenen Areale im Bereich Winnenthal für einen entsprechenden Kooperationsstandort eignen, der im Zusammenwirken mit der Gemeinde Sonsbeck und der Stadt Xanten realisiert werden könnte. Hierzu wurden auch bereits positive Gespräche mit dem Kreis Wesel und dem Regionalverband Ruhr (RVR) als staatliche Regionalplanungsbehörde geführt.

Der RVR hatte in diesem Zusammenhang angeregt, über ein kreisweites Gewerbeflächenkonzept nachzudenken. Dabei ist anzumerken, dass zurzeit mit Hochdruck an der Aufstellung eines Regionalplanes für die Metropolregion Ruhr gearbeitet wird, der neben Vorgaben für den kommunalen Flächenbedarf auch Aussagen zu interkommunalen Gewerbe- und Industrieflächen treffen wird. Die Gemeinde Alpen ist Mitglied entsprechender Arbeitskreise.

Aus dem Blickwinkel der Wirtschaftsförderung und aus planungsrechtlicher Sicht wurde daher dringender Handlungsbedarf gesehen, ein Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für den Kreis Wesel zu erarbeiten, um auf die mit den Planungen verbundenen Herausforderungen angemessen reagieren zu können. Ziel des Konzeptes soll vor allem sein, angemessen und flexibel auf die Flächennachfrage des Marktes reagieren zu können, auf die besondere Funktionalität des Raumes und der damit verbundenen Flächenbedarfe hinzuweisen und auf die Flächenpolitik des Landes entsprechend einzuwirken.

In mehreren Workshops und in bilateralen Gesprächen zwischen den Planern und Wirtschaftsförderern des Kreises Wesel und den Kommunen wurde ein entsprechendes Konzept erarbeitet, das nun zur Beschlussfassung vorliegt. Die Unterlagen sind als Anlage zu dieser Vorlage im Ratsinformationssystem einsehbar. Auf die Papierform wurde aufgrund des Umfangs der Materialien verzichtet.

Das zusammengefasste Fazit des Industrie- und Gewerbeflächenkonzeptes sieht wie folgt aus:

1. Die wirtschaftsgeografische Lage des Kreises Wesel und seine daraus abgeleitete Funktion als Logistikstandort prädestinieren den Kreis Wesel als Standort für überregional bedeutsame Kooperationsstandorte. Laut des Entwurfs für die Siedlungsflächenbedarfsberechnung des Regionalverbandes Ruhr soll eine Aufteilung in kommunale Standorte (insgesamt ca. 2.000 ha) und in sog. Kooperationsstandorte (insgesamt 700 ha) vorgenommen werden. Diese 700 ha werden zunächst als Block im neuen Regionalplan gesichert; über die Verteilung und Inanspruchnahme ist in einem zusätzlichen Verfahren Verständigung zwischen den Kommunen im Bezirk des Regionalverbandes Ruhr herbeizuführen.

2. Die dem Kreis Wesel im Entwurf des Regionalplanes zugewiesenen „Netto-Wirtschaftsflächen“ für lokale Bedarfe entsprechen kreisweit betrachtet nicht der belegbaren Marktnachfrage. Dieser Anteil ist deutlich zu niedrig. Hier sei im Dialog mit der Regionalplanungsbehörde nachzubessern, da ausreichende Potentiale für den Erhalt eines gesunden Branchenmixes und der Expansionsmöglichkeit bereits bestehender, vor allem mittelständisch geprägter Unternehmen vorgehalten werden müssen, zumal die Möglichkeit des Ausbaus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in den Innenstadtbereichen und auf Mischflächen, anders als in den Ballungszentren, am Ballungsrand nicht in gleicher Weise gegeben ist.

3. Im Kreis Wesel können und müssten weitere Potentialflächen planerisch gesichert und entwickelt werden. Es besteht die Bereitschaft, dieses in regionaler Kooperation und interkommunaler Abstimmung vorzunehmen.

4. Bezogen auf das gesamte Verbandsgebiet würden die genannten Anforderungen nicht dem Ziel eines schonenden Umgangs mit Flächenressourcen und den damit verbundenen ökologischen Zielen widersprechen, zumal die Städte und Gemeinden des Kreises Wesel bereit sind, auch in den Dialog über Tauschflächen und punktuelle Flächenrücknahmen einzutreten.

5. Es bedarf schließlich einer externen Überprüfung der Potentialflächen hinsichtlich ihrer Marktgängigkeit, interkommunalen Realisierbarkeit, überörtlichen Bedeutung und Umweltverträglichkeit. Dies sollte – unter selbstverständlicher Einbeziehung der Regionalplanungsbehörde – ab 2015 in einem transparenten Verfahren erfolgen. Die Ergebnisse sollten im Anschluss Eingang in den Regionalplan finden. Die Kosten trägt der Kreis Wesel. Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer zu Duisburg wird das Projekt vorbehaltlich des Beschlusses der Vollversammlung am 04.11.2014 jedoch zu einem Drittel mittragen.

Im Rahmen der Workshops wurde vereinbart, eine kreisweit einheitliche Position zu entwickeln. Daher wird das vorliegende Konzept zurzeit parallel in allen kreisangehörigen Kommunen beraten. Die Verwaltungen der kreisangehörigen Kommunen sollen beauftragt werden, auf dieser Grundlage die Belange ihrer Kommunen in Fragen der Wirtschaftsflächenentwicklung in die für Anfang 2015 vorgesehenen Gespräche zum Entwurf des Regionalplanes mit dem RVR zu vertreten und gemeinsam mit dem Kreis an der Fortentwicklung des Gewerbe- und Industrieflächenkonzeptes in Bezug auf die benannten Potenzialflächen und ihre mögliche interkommunale Entwicklung weiter zu arbeiten.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 18.11.2014

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt das durch den Kreis Wesel in Abstimmung mit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden erarbeitete Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für den Kreis Wesel zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser Grundlage die Belange der Gemeinde Alpen in Fragen der Wirtschaftsflächenentwicklung in die für Anfang 2015 vorgesehenen Gespräche zum Entwurf des Regionalentwicklungsplanes mit dem RVR zu vertreten sowie gemeinsam mit dem Kreis und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden an der Fortentwicklung des Gewerbe- und Industrieflächenkonzeptes in Bezug auf die benannten Potenzialflächen und ihre mögliche interkommunale Entwicklung weiter zu arbeiten.

Hinsichtlich der Entwicklung eines gemeinsamen Gewerbegebietes (zum Beispiel auf der LEP-VI-Fläche in Winnenthal) wird eine Kooperation der Kommunen Alpen, Sonsbeck und Xanten angestrebt. Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Gespräche zu führen.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 16.12.2014

Beschluss:

Der Rat nimmt das durch den Kreis Wesel in Abstimmung mit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden erarbeitete Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für den Kreis Wesel zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser Grundlage die Belange der Gemeinde Alpen in Fragen der Wirtschaftsflächenentwicklung in die für Anfang 2015 vorgesehenen Gespräche zum Entwurf des Regionalentwicklungsplanes mit dem RVR zu vertreten sowie gemeinsam mit dem Kreis und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden an der Fortentwicklung des Gewerbe- und Industrieflächenkonzeptes in Bezug auf die benannten Potenzialflächen und ihre mögliche interkommunale Entwicklung weiter zu arbeiten.

Hinsichtlich der Entwicklung eines gemeinsamen Gewerbegebietes (zum Beispiel auf der LEP-VI-Fläche in Winnenthal) wird eine Kooperation der Kommunen Alpen, Sonsbeck und Xanten angestrebt. Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Gespräche zu führen.
Abstimmergebnis:
einstimmig