Inhalt

1621Em./2017 - Stellenplan 2017
Tagesordnung und Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Stellenplan 2017.
Sachverhalt:
Stellenplan 2017
Der Stellenplan hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten tariflich Beschäftigten auszuweisen. Er ist nebst den zugehörigen Stellenübersichten nach § 1 GemHVO dem Haushaltsplan beizufügen. Wesentliche inhaltliche Abweichungen vom Stellenplan des Vorjahres sind zu begründen. Der Stellenplan dient u. a. als Bemessungsgrundlage für die zu veranschlagenden Personalaufwendungen.
Der Stellenplan 2017 ist mit den Teilen A und B beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist die Übersicht über die Nachwuchskräfte der Gemeinde Alpen.
Wie bereits in den letzten Jahren werden die Stellen Vollzeit verrechnet dargestellt. Insgesamt ergibt sich im Stellenplan eine Stellenreduzierung von 0,1 Stellen im Vergleich zum Jahr 2016.
Nach einem Kommentar zu § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung ist es sachgerecht, in der Freistellungsphase keinen Stellenanteil für den in der Freistellungsphase befindlichen Beschäftigten mehr auszuweisen. Im Gegenzug müsste dann in der Arbeitsphase die jeweils volle Stelle ausgewiesen werden.
Im Stellenplan 2017 wurde daher wie bereits in den vergangenen Jahren auf die Ausweisung der Stellen verzichtet, bei denen sich Beschäftigte in der Freistellungsphase befinden oder im Jahr 2017 in die Freistellungsphase wechseln.
Um die Personalaufwendungen direkt auf die entsprechenden Produkte zu buchen, wurden die Stellenanteile in der Stellenübersicht direkt den jeweiligen Produkten zugeordnet.
Dies wurde auch bei den Personalaufwendungen für das Jahr 2017 berücksichtigt. Hieraus ergeben sich auch kleinere Stellenanteile, die verursachungsgerecht auf die Produkte verteilt sind. Verschiebungen innerhalb der Produkte sind auf Stellenverlagerungen oder geänderte prozentuale Aufteilungen zurückzuführen.
Die durch Umsetzungen und Aufgabenänderungen erforderlichen Stellenbewertungen wurden durch eine externe Bewertungsfirma eingeholt.
Zum 01.01.2017 ist die neue Entgeltordnung zum TVöD in Kraft getreten. Neben anderen umfangreichen Änderungen wurde u. a. auch die bisherige Entgeltgruppe 9 in die neuen Entgeltgruppen 9a, 9b, und 9c aufgeteilt. Die Stellen im Stellenplan, die bisher mit der Entgeltgruppe 9 ausgewiesen waren, wurden daher in den neuen Entgeltgruppen ausgewiesen.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat den Stellenplan zur Kenntnis genommen. Der Personalrat wird bis zur Sitzung des Rates gemäß § 75 Abs. 1 Ziff. 1 LPVG angehört.
Stellenplan Teil A: Beamtinnen und Beamte
Für das Jahr 2017 ergeben sich im Teil A keine Änderungen.
Stellenplan Teil B: Tariflich Beschäftigte
Im Stellenplan Teil B ergibt sich eine Stellenreduzierung von insgesamt 0,1 Stellen. Folgende Veränderungen wurden vorgenommen:
Neue Stellen:
0,6 Stelle der EG 6 Produkt 09.01.01
Stellenumwandlungen:
Reduzierung 0,9 Stelle der EG 8 auf 0,8 Stelle Produkt 01.01.02
1,0 Stelle der EG 10 nach EG 11 Produkt 01.04.01
1,0 Stelle der EG 8 nach EG 9b Produkt Verschiedene
1,0 Stelle der EG 8 nach EG 9a Produkt Verschiedene
1,0 Stelle der EG 6 nach EG 8 Produkt 02.01.01
1,0 Stelle der EG 6 nach EG 8 Produkte 02.01.01. und 15.02.01
4,9 Stellen der EG 9 nach EG 9a Produkte Verschiedene
6,0 Stellen der EG 9 nach EG 9b Produkte 01.02.02 und 12.01.01
Stellenverlagerungen:
1,0 Stelle der EG 8 Von Produkt
nach
Produkt 01.02.01
05.01.02
1,0 Stelle der EG 9a Von Produkt
nach
Produkt 02.01.01
01.06.01
0,7 Stelle der EG 6 Von Produkt
nach
Produkt 01.09.01
01.02.01
Stellenstreichungen:
0,6 Stelle der EG 6 Produkt 03.01.01
Stellenübersicht Nachwuchskräfte
Die Stellenübersicht -Nachwuchskräfte- weist die Stelle der derzeitigen Auszubildenden für den Beruf Verwaltungsfachangestellte aus.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Rat, 04.04.2017
- Beschluss:
Der Rat beschließt den Stellenplan 2017.- Abstimmergebnis:
- einstimmig