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431 UG / 2009 - Gemeindeentwicklungsplan Alpen 2030 - Entwurf

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Entwurf des Gemeindeentwicklungsplanes Alpen 2030 zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung mit den relevanten Trägern öffentlicher Belange zu erörtern und dem Rat in seiner Sitzung am 27.04.2010 vorzulegen.

Sachverhalt:


Es wird zunächst Bezug auf die Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 29.01.2008 sowie die Ratssitzung vom 19.02.2008 genommen. In diesem Zusammenhang wurde die Aufstellung eines Gemeindeentwicklungsplanes beschlossen, der einen Zeithorizont bis zum Jahre 2030 aufweisen sollte.

Die Untersuchung wurde durch bürgerschaftliche Dorfwerkstätten sowie eine interfraktionell besetzte Arbeitsgruppe begleitet und wird hiermit zur weiteren parlamentarischen Beratung eingebracht. Dem Konzept soll dabei eine Zielbindungsautorität für die weitere gemeindliche Entwicklung eingeräumt werden. Die grundlegenden Ergebnisse des Gemeindeentwicklungsplanes sind dabei in die künftigen Planungsprozesse einzubringen. Die Planungen entfalten mithin unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten eine strategische und konzeptionelle Selbstbindung im Rahmen der politischen Einzelfallentscheidung. Damit erfüllt der Gemeindeentwicklungsplan die Funktion eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes / Rahmenplanes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.

Wesentlichen Einfluss auf die Gemeindeentwicklung hat der zu erwartende demografische Wandel. Die Bevölkerungsentwicklung im Gemeindegebiet war dabei in den letzten Jahren mit gewissen Schwankungsbreiten einem stetigen Wachstum unterworfen. Der Einwohnerzuwachs ergab sich per Saldo im Wesentlichen durch relativ konstante Zuwanderungen (insbesondere aus den unmittelbaren Nachbarkommunen sowie dem westlichen Ruhrgebiet). Diese Zuzüge begünstigten noch relativ moderate Alterungsprozesse und konzentrierten sich im Wesentlichen auf den Siedlungsschwerpunkt. Auffallend sind in diesem Zusammenhang v. a. die Wegzüge von Berufsanfängern sowie die Zuzüge von Senioren und Familien mit Kindern. Darüber hinaus war bereits ein Trend zu kleineren Haushaltsgrößen festzustellen.

Die Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2030 zeigt, dass auch die Gemeinde Alpen dem allgemeinen Trend einer rückläufigen natürlichen Bevölkerungsentwicklung unterliegt. Dabei kann eine konstante Einwohnerzahl nur dann erreicht werden, wenn ein jährlicher Zuwanderungsgewinn von durchschnittlich 60 – 90 Personen induziert würde. Insofern wird man sich zumindest langfristig auf gewisse Schrumpfungsprozesse einstellen müssen. Ferner werden gegenüber dem derzeitigen Bevölkerungsaufbau ein nachhaltiger Alterungsprozess und eine Verstetigung geringerer Geburtenraten spürbar. Insoweit sind die allgemein gültigen bundesdeutschen Entwicklungstendenzen im Prinzip auch in der Gemeinde Alpen gültig. Alpen wird allerdings bevölkerungsstrukturell gesehen wohl nicht wesentlich „bunter“.

Die auf diesen Annahmen beruhenden Bedarfsprognosen zeigen u. a. folgendes Bild:

In Anbetracht der vorliegenden Wohnbauflächenbilanz, ist eine zusätzliche Wohnbaulandausweisung im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung von insgesamt 7,69 ha erforderlich, die nach Ausschöpfung der betreffenden Areale theoretisch frühestens ab 2025 einsetzen müsste.

Spätestens ab dem Jahre 2010 ist eine Ausweisung weiterer Gewerbeflächen erforderlich. Dabei ist von einem Gesamtbedarf bis zum Jahre 2030 in einer Größenordnung von ca. 19,7 ha auszugehen.

Bei der Kindergartenbedarfsplanung ist eine Umstellung auf eine Ganztagesbetreuung erforderlich.

Im weiteren Entwicklungsverlauf ist mit einem Rückgang der Schüler- und Klassenzahlen zu rechnen. Im Prinzip können in Zukunft aber alle Grundschulstandorte gehalten werden können, wenn auch in Veen etwas knapp. Ebenso bleibt die Zweizügigkeit der Realschule langfristig gesichert. Probleme könnten sich für den Erhalt der Hauptschule ergeben.

Bei den Spielplätzen ergibt sich im Prinzip nur ein Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf. Ziel sollte eine langfristige Umstrukturierung der Spielflächen in multifunktional und kommunikativ angelegte Mehrgenerationenspielplätze sein. Um die räumliche Verteilung auszugleichen, kann gleichwohl jedoch die Planung weiterer Spielflächen im Verbund mit zusammenhängen Grünbereichen sinnvoll sein.

Substanzielle Ergänzungen der Sportflächenausstattung sind vor dem Hintergrund der absehbaren demografischen Entwicklung sicher nicht erforderlich. Eine Modernisierung der Anlagen und damit verbundene örtliche Erweiterungen wären jedoch denkbar. Im Zusammenhang mit dieser Untersuchung soll ein Sportstättenkonzept aufgestellt werden, um diesen Aspekt näher zu beleuchten.

Es fehlen u. a. zentrale Wohneinrichtungen zur Seniorenbetreuung.

Bei globaler Analyse stehen mittelfristig ausreichende Friedhofsflächen zur Verfügung. Engpässe könnten sich theoretisch lediglich für die Ortschaft Menzelen ergeben. Im Prinzip können die im Rahmen der aktuellen Flächennutzungsplanung vorgehaltenen Erweiterungsflächen in Abhängigkeit von der tatsächlichen Flächenbewirtschaftung zumindest teilweise auch alternativen städtebaulichen Entwicklungszielen unterworfen werden.

Gemeindeentwicklung ist eine ganzheitliche Aufgabe. Um vor dem Hintergrund der zu erwartenden demografischen Effekte, dem Klimawandel und den anstehenden Energiefragen zukunftsfähig zu bleiben, hat die kommunale Planung diversen Anforderungsprofilen gerecht zu werden. Die Gemeinde muss dementsprechend strategisch ausrichtet sein, um sich zielorientiert entwickeln zu können. Hier bei sind grundsätzliche Entwicklungsleitbilder als langfristig gültige globale Zielrichtungen strukturkonservativ zugrunde zu legen:

Demografisch orientierte Gemeindeplanung,
senioren- und behindertenfreundliches Alpen,
kinder- und familienfreundliche Gemeinde,
grüner Ort,
sichere Gemeinde - städtebauliche Kriminalprävention,
ausbalanciertes Infrastrukturmanagement,
bestandsorientierte Verkehrsentwicklung,
konsolidierter Einzelhandel,
mittelstands- und gründerfreundliche Gemeinde,
nachhaltige Energie- und Klimapolitik,
komplementäre Tourismus- und Freizeitentwicklung,
transparente und bürgerfreundliche Gemeindeverwaltung,
behutsame ländliche Entwicklung sowie
angepasste Landwirtschaft.

Die künftige Entwicklung der Gemeinde Alpen sollte sich in einem infrastrukturell und ökologisch verträglichen Rahmen bewegen. Dabei ist insbesondere Wert darauf zu legen, dass die bevölkerungsorientierten Gemeinbedarfseinrichtungen (u. a. Spielplätze, Kindergärten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten sowie Ver- und Entsorgungsanlagen) nicht überbeansprucht werden und sich dynamisch anpassen können. Darüber hinaus sollte in den einzelnen Ortslagen eine adäquate Eigenentwicklung möglich sein. Hierzu ist unter Berücksichtigung der örtlichen Reserveflächen eine am Eigenbedarf orientierte Bauflächenplanung notwendig. Auf der Grundlage einer detaillierten Bestandsanalyse wurden in diesem Zusammenhang gesamträumliche Leitbilder und Zielvorstellungen für die Bereiche Siedlungs- und Außenbereichsentwicklung, Handel und Dienstleitungen, Gewerbe und Industrie, soziale- und technische Infrastruktur, Verkehrsplanung, ÖPNV, Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Wasserwirtschaft, kommunale Klima- und Energiepolitik, Liegenschaftswesen, Freizeit- und Tourismus, Wirtschaftsförderung sowie interkommunale Zusammenarbeit entwickelt. Diese münden schließlich in nachhaltige teilräumliche Entwicklungs-/Maßnahmenkonzepte für die Ortsteile Alpen, Bönninghardt, Menzelen und Veen.

Über den Gemeindeentwicklungsplan Alpen 2030 soll in der Sitzung des Rates am 27.04.2010 beraten werden. Es besteht die Absicht, die vorliegenden Ergebnisse der Untersuchung bis zu diesem Zeitpunkt mit den relevanten Trägern öffentlicher Belange (u. a. Regionalplanungsbehörde, Kreis Wesel, Nachbarkommunen, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) zu erörtern. und weitere Vorberatungen im interfraktionellen Arbeitskreis durchzuführen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 26.01.2010

Beschluss:

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Entwurf des Gemeindeentwicklungsplanes Alpen 2030 zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung mit den relevanten Trägern öffentlicher Belange zu erörtern und dem Rat in seiner Sitzung am 27.04.2010 vorzulegen.
Abstimmergebnis:
einstimmig