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1704Js./2017 - Verlängerung des Konzessionsvertrages mit der "KWW GmbH – Kommunales Wasserwerk" bis zum 31.12.2032

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von der automatischen Verlängerung des Konzessionsvertrages mit der "KWW GmbH – Kommunales Wasserwerk" Kenntnis und verweist die Angelegenheit zur Kenntnisnahme an den Rat.

Sachverhalt:


Die Gemeinde Alpen hat am 06. April 1992 mit der Kreiswasserwerk Wesel GmbH einen Konzessionsvertrag zur Versorgung der Gemeinde, ihrer Einwohner, Betriebe und sonstigen Wasserverbraucher im Versorgungsgebiet des KWW mit Trink- und Gebrauchswasser einschl. Löschwasser geschlossen. Zwischenzeitlich wurde die Firma "Kreiswasserwerk Wesel GmbH" in die Firma "KWW GmbH – Kommunales Wasserwerk" geändert und hat ihren Firmensitz in Rheinberg. Gemäß § 11 Abs. 1 des Konzessionsvertrages trat dieser mit Wirkung zum 01.01.1992 mit einer ursprünglichen Laufzeit von 20 Jahren in Kraft. Diese endete erstmals am 31.12.2012. Gemäß § 11 Abs. 2 verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um jeweils 10 Jahre, wenn er nicht fünf Jahre vor Ablauf gekündigt wird. Der Rat der Gemeinde Alpen hat in seiner 23. Sitzung am 08.11.2007 der Verlängerung des Konzessionsvertrages mit der "KWW GmbH – Kommunales Wasserwerk" bis zum 31.12.2022 zugestimmt. Die Frist der Kündigung läuft am 31.12.2017 erneut aus, sollte der Vertrag nicht weiter verlängert werden.

Die Kommunen Alpen, Rheinberg, Sonsbeck und Xanten sind mit einem Geschäftsanteil von 5,2 % unmittelbar Gesellschafter der KWW GmbH und mit einem Geschäftsanteil von 94,8 % mittelbar über die KDN Holding GmbH an der KWW GmbH beteiligt. Die Konzessionsverträge der Mitgesellschafter Rheinberg, Sonsbeck und Xanten sind ebenfalls bis zum 31.12.2022 befristet und enthalten die gleichen Regelungen zur Kündigung.

Da die Mitgesellschafter (Gemeinde Sonsbeck und Stadt Xanten) einer Verlängerung des Konzessionsvertrages um weitere 10 Jahre bereits zugestimmt haben, wird eine Kündigung des Konzessionsvertrages seitens der Gemeinde Alpen für nicht sinnvoll gehalten und deshalb nicht vorgenommen.

Der Konzessionsvertrag verlängert sich somit automatisch um weitere 10 Jahre bis zum 31.12.2032.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 05.12.2017

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von der automatischen Verlängerung des Konzessionsvertrages mit der "KWW GmbH – Kommunales Wasserwerk" Kenntnis und verweist die Angelegenheit zur Kenntnisnahme an den Rat.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 19.12.2017

Beschluss:

Der Rat nimmt von der automatischen Verlängerung des Konzessionsvertrages mit der "KWW GmbH – Kommunales Wasserwerk" Kenntnis.