Inhalt

1654Wa/2017 - Wahl der Schiedsperson und seines Stellvertreters
Tagesordnung und Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:
Der Rat wählt für die neue Schiedsamtsperiode 2017 bis 2022 Herrn Erich Pohle, 46519 Alpen, An der Vorburg 21 zum Schiedsmann und Herrn Hans-Peter Becker, 46519 Alpen, Erzbischof-Anno-Straße 9 a, zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Alpen.
Sachverhalt:
Turnusmäßig steht in diesem Jahr die Wahl der Schiedsperson und des Stellvertreters an. Die anstehende Wahl ist im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Alpen am 05. Mai 2017 ordnungsgemäß bekannt gemacht worden.
Bereits durch Ratsbeschluss vom 12.02.1980 wurde für die Gemeinde Alpen ein Schiedsamtsbezirk gebildet. Gemäß § 1 Abs. 2 und § 11 Abs. 1 des Schiedsamtsgesetz (SchAG NRW) vom 16.12.1992 in der zur Zeit geltenden Fassung, sind für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson zu bestellen. Zuständig für die Wahl der Schiedspersonen ist der Rat der Gemeinde. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für das Amt geeignet sein.
Schiedsperson kann nicht sein, wer
1. Die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. Unter Betreuung steht.
Schiedsperson soll nicht sein, wer
1. Das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat;
2. In dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;
3. Durch sonstige Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist;
4. Das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Mit Ratsbeschluss vom 21.02.2006 wurde als Schiedsperson Herr Erich Pohle und als sein Stellvertreter Herr Hans-Peter Becker gewählt. Der Beschluss wurde am 23.03.2006 durch das Amtsgericht Rheinberg bestätigt. Beide Herren üben seit Jahren das Amt des Schiedsmannes bzw. stellvertretenden Schiedsmannes kompetent und engagiert aus und haben ihre Bereitschaft zur Wiederwahl erklärt. Zwar wird Herr Pohle im August des Jahres das 70. Lebensjahr vollenden, doch hat das Amtsgericht Rheinberg bereits mitgeteilt, dass trotz Erreichen der Altersgrenze keine Bedenken gegen eine mögliche Wiederwahl bestehen würden.
Darüber hinaus hat auch Herr Christian Gerling, 38 Jahre, wohnhaft Rathausstraße 16 in Alpen, sein Interesse an der Übernahme eines Schiedsamtes in der Gemeinde Alpen geäußert. Herr Gerling könnte bei Ausscheiden einer der jetzigen Schiedsinhaber bezüglich einer möglichen Kandidatur befragt werden.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Haupt- und Finanzausschuss, 27.06.2017
- Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:
Der Rat wählt für die neue Schiedsamtsperiode 2017 bis 2022 Herrn Erich Pohle, 46519 Alpen, An der Vorburg 21 zum Schiedsmann und Herrn Hans-Peter Becker, 46519 Alpen, Erzbischof-Anno-Straße 9 a, zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Alpen.- Abstimmergebnis:
- einstimmig
Rat, 11.07.2017
- Beschluss:
Der Rat wählt für die neue Schiedsamtsperiode 2017 bis 2022 Herrn Erich Pohle, 46519 Alpen, An der Vorburg 21 zum Schiedsmann und Herrn Hans-Peter Becker, 46519 Alpen, Erzbischof-Anno-Straße 9 a, zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Alpen.- Abstimmergebnis:
- 28 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen