Inhalt

1553Sc./2016 - Aufstellung der 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung der 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.

Sachverhalt:


Die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ hat in der Zeit vom 30.09.2016 bis 31.10.2016 einschließlich öffentlich ausgelegen.

Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden in diesem Zeitraum keine Anregungen vorgetragen.

Mit Schreiben vom 21.09.2016 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert. Die fristgerecht eingegangenen Anregungen sind zusammen mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag der Anlage beigefügt.

Es wird vorgeschlagen, die Abwägung i.S. dieser Vorlage vorzunehmen und den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 22.11.2016

Beschluss:

Der Bau-, Planungs. und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung der 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 15.12.2016

Beschluss:

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung der 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
einstimmig