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1550Sc./2016 - Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Sonsbecker Straße“ hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Sonsbecker Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren einzuleiten.

Sachverhalt:


Der Sportverein Borussia Veen plant die bauliche Erweiterung der bestehenden Umkleidekabinen an den Sportanlagen am Halfmannsweg. Die Maßnahme ist erforderlich, da durch ein breit gefächertes Angebot für alle Mitgliedergruppierungen und verschiedenen Generationen inzwischen Probleme im Ablauf während der Spiel- und Trainingszeiten entstanden sind.

Ebenfalls können die Anforderungen an den Verein hinsichtlich einer Trennung der Geschlechter, wie es im Sportbereich zwischenzeitlich Standard ist, derzeit nicht mehr erfüllt werden, da lediglich 3 Kabinen zur Verfügung stehen.

Im Bereich der Umkleidekabinen steht jedoch keine überbaubare Grundstücksfläche zur Verfügung, die eine entsprechende, zweckmäßige Bebauung zulässt. Von daher ist eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes mit dem Planungsziel notwendig, eine überbaubare Grundstücksfläche in Richtung der Unterstellhalle am Halfmannsweg zu schaffen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 22.11.2016

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Sonsbecker Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren einzuleiten.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 15.12.2016

Beschluss:

Der Rat beschließt, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Sonsbecker Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren einzuleiten.
Abstimmergebnis:
einstimmig