Inhalt

1535Sc./2016 - Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alpen – Sondergebiet Ulrichstraße hier: Abwägung der aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet an der Ulrichstraße) im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren mit der neuen Darstellung als Sondergebiet mit dem Zweck „sozialen Zwecken dienende Einrichtungen – Flüchtlingsunterkünfte“ weiterzuführen.

Sachverhalt:


Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hat gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.08.2016 bis 06.09.2016 einschließlich erneut öffentlich ausgelegen. Ziel war, den Flächennutzungsplan mit der Darstellung eines Sondergebietes „sozialen Zwecken dienende Einrichtungen – Flüchtlingsunterkünfte“ an der Ulrichstraße zu ergänzen.

Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregungen vorgetragen.

Mit Schreiben vom 27.07.2016 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert. Die von den v.g. Behörden fristgerecht eingegangenen Anregungen sind zusammen mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag der Anlage beigefügt.

Es wird vorgeschlagen, die Abwägung i.S. dieser Vorlage vorzunehmen und die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit der neuen Darstellung fortzuführen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 22.11.2016

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet an der Ulrichstraße) im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren mit der neuen Darstellung als Sondergebiet mit dem Zweck „sozialen Zwecken dienende Einrichtungen – Flüchtlingsunterkünfte“ weiterzuführen.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 15.12.2016

Beschluss:

Der Rat beschließt, die aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet an der Ulrichstraße) im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren mit der neuen Darstellung als Sondergebiet mit dem Zweck „sozialen Zwecken dienende Einrichtungen – Flüchtlingsunterkünfte“ weiterzuführen.
Abstimmergebnis:
einstimmig