Inhalt

1531/Fu. 2016 - Anpassung der Aufwandsentschädigung für den Wehrführer und die stellvertretenden Wehrführer sowie weitere Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Alpen
Tagesordnung und Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der HA schlägt dem Rat vor:
Der Rat legt gem. § 12 Abs. 7 BHKG i. V. mit § 11 Abs. 6 BHKG die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Alpen zum 01.01.2017 wie folgt fest:
Für den Wehrführer i. H. von 423,80 € monatlich
für die stv. Wehrführer i. H. von 211,90 € monatlich.
Für das Jahr 2016 wird pauschal ein Betrag i. H. von 2.400,--€ an den Wehrführer, sowie jeweils 1.000,--€ an die Stellvertreter ausgezahlt.
Die Aufwandsentschädigungen für die übrigen Funktionsträger werden entsprechend der beigefügten Aufstellung angepasst.
Sachverhalt:
Zum 01.01.2016 ist bekanntlich das neue Brandschutz-, Hilfeleistungs-, und Katastrophen-Schutzgesetz (BHKG) in Kraft getreten, welches nunmehr das bisher geltende Feuer-, Schutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG) ersetzt.
Wie der Landrat Kreis Wesel mit beigefügten Schreiben vom 28.07.2016 sowie 07.09.2016 mitteilte, sind aufgrund der neuen Rechtslage die bisherigen Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger in den Freiwilligen Feuerwehren neu zu fassen. Die Höhe der Aufwandsentschädigung liegt jedoch letztendlich im Ermessen der Räte.
Die bisherigen Aufwandsentschädigungen für den Wehrführer betrugen in der Gemeinde Alpen bisher 450,--€ jährlich zzgl. einer einmaligen Telefonkostenpauschale in Höhe von 240--€; für die beiden Stellvertreter jeweils 200,--€ jährlich, ebenfalls zzgl. einer Telefonkostenpauschale i. H. von 240,--€.
Darüber hinaus erhielten die in der Anlage aufgeführten Funktionsträger die jährlich entsprechenden Aufwandsentschädigungen bzw. Telefonkostenpauschalen.
In Abstimmung mit der Wehrleitung sowie den Nachbarkommunen Sonsbeck und Xanten werden mit Wirkung vom 01.01.2017 die folgenden Varianten vorgeschlagen:
Für die beiden stellvertretenden Wehrführer wird derzeit die Variante 2, d. h. eine monatliche Aufwandsentschädigung von 211,90 € vorgeschlagen, die der momentanen Aufgabenbelastung als Stellvertreter angemessen entspricht.
Für den Wehrführer wird die doppelte Aufwandsentschädigung der Stellvertreter, d. h. 423,80 € monatlich vorgeschlagen, da die Aufgabenbelastung gleichwohl wesentlich höher ist, er jedoch hauptberuflich bei der Gemeinde Alpen tätig ist und für seine Aufgaben mit entsprechenden Stellenanteilen freigestellt wird.
Für das Jahr 2016 wird in Abstimmung mit den Betroffenen eine pauschale Einmalzahlung i. H. von 2.400,--€ für den Wehrführer, sowie jeweils 1.000,--€ für die Stellvertreter vorgeschlagen.
Für die übrigen Funktionsträger sollen die bisher jährlich ausgezahlten Aufwandsentschädigungen in der bisherigen Form beibehalten bzw. angepasst werden (Erhöhung der Pauschale, dafür Wegfall der Telefonkostenerstattung).
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Haupt- und Finanzausschuss, 25.10.2016
- Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor:
Der Rat legt gem. § 12 Abs. 7 BHKG i. V. mit § 11 Abs. 6 BHKG die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Alpen zum 01.01.2017 wie folgt fest:
Für den Wehrführer i. H. von 423,80 € monatlich
für die stv. Wehrführer i. H. von 211,90 € monatlich.
Für das Jahr 2016 wird pauschal ein Betrag i. H. von 2.400,--€ an den Wehrführer, sowie jeweils 1.000,--€ an die Stellvertreter ausgezahlt.
Die Aufwandsentschädigungen für die übrigen Funktionsträger werden entsprechend der beigefügten Aufstellung angepasst.- Abstimmergebnis:
- einstimmig
Rat, 08.11.2016
- Beschluss:
Der Rat legt gem. § 12 Abs. 7 BHKG i. V. mit § 11 Abs. 6 BHKG die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Alpen zum 01.01.2017 wie folgt fest:
Für den Wehrführer i. H. von 423,80 € monatlich
für die stv. Wehrführer i. H. von 211,90 € monatlich.
Für das Jahr 2016 wird pauschal ein Betrag i. H. von 2.400,--€ an den Wehrführer, sowie jeweils 1.000,--€ an die Stellvertreter ausgezahlt.
Die Aufwandsentschädigungen für die übrigen Funktionsträger werden entsprechend der beigefügten Aufstellung angepasst.- Abstimmergebnis:
- einstimmig