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1435Sc/2016 - Dritte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Drüpter Straße – Weseler Straße"

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Drüpter Straße – Weseler Straße“ im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Drüpter Straße – Weseler Straße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.

Sachverhalt:


Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Drüpter Straße – Weseler Straße“ hat in der Zeit vom 28.08.2015 bis 29.09.2015 einschließlich öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 18.08.2015 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert. Die fristgerecht eingegangenen Anregungen sind zusammen mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag der Anlage beigefügt.

Es wird vorgeschlagen, die Abwägung i.S. dieser Vorlage vorzunehmen und den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 15.03.2016

Beschluss:

Die Beschlussfassung wird in die Ratssitzung verschoben.
Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Gespräche hinsichtlich des Lärmschutzes mit dem Vorhabenträger zu führen.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 26.04.2016

Beschluss:

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Drüpter Straße – Weseler Straße“ im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Drüpter Straße – Weseler Straße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur Errichtung einer Tankstelle mit Waschanlage zu beauflagen, dass das Vorhaben durch eine entsprechende zusätzliche Schallschutzwand zur Wohnbebauung am Drüpter Weg abgeschirmt wird. Ebenfalls ist, wie im vorliegenden Immissionsschutz-Gutachten als Machbarkeitsstudie gefordert, im Baugenehmigungsverfahren der konkrete Nachweis zu erbringen, dass der Betrieb einer Tankstelle mit Waschanlage die notwendigen schalltechnischen Anforderungen einhält.
Abstimmergebnis:
einstimmig