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1422we/2015 - Erlass einer Hebesatzsatzung für die Gemeinde Alpen
Tagesordnung und Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung für die Gemeinde Alpen mit folgenden Steuersätzen:
Grundsteuer A: 255 v. H.
Grundsteuer B: 429 v. H.
Gewerbesteuer: 417 v. H.
Sachverhalt:
Die Verschlechterung der Einnahmesituation und das im aktuellen Entwurf geplante Defizit für das Haushaltsjahr 2016 zwingen die Verwaltung, die Erhöhung des Steuersatzes im Bereich der Grundsteuer B vorzuschlagen.
Die Anhebung der Grundsteuer B (Hebesatz derzeit 416 v. H.) um 13 Hebesatzpunkte auf 429 v. H. wird zu moderaten Mehrbelastungen bei Alpener Bürgern und Gewerbetreibenden führen. Anhand der aktuellen Grundstücksbewertungen erfolgte seitens der Verwaltung eine Einschätzung, wie sich diese Anhebung bei Einfamilienhaus- und Gewerbebetriebseigentümern auswirkt.
Hierbei zeigte sich, dass die Bewertungen je nach Größe und Alter der Objekte unterschiedlich ausfallen. Im Ergebnis kann man bei Einfamilienhäusern von einer Mehrbelastung im Bereich zwischen 8 und 14 Euro jährlich ausgehen.
Bei Gewerbebetrieben ist die Streuungsbreite der Mehrbelastung aufgrund der heterogenen Struktur wesentlich größer. Sie reicht vom Einzelhandelsgeschäft in der Stadt mit ca. 10 Euro bis zum großflächigen Gewerbebetrieb mit 260 Euro jährlich und darüber hinaus.
Insgesamt gesehen wird die Belastung für jedes Objekt ab 2016 um rund drei Prozent ansteigen.
Für den Haushalt 2016 bedeutet die Anhebung des Steuersatzes Mehrerträge von ca. 55.000 €.
Mit dieser Hebesatzanpassung wird in der Gemeinde Alpen das Niveau des so genannten "fiktiven Hebesatzes" des Landes NRW für die Grundsteuer B erreicht. Der fiktive Hebesatz wird zur Ermittlung der allgemeinen und zweckgebundenen Zuweisungen vom Land NRW an die Gemeinden herangezogen. Kommunen, deren tatsächlicher Hebesatz unter dem fiktiven Hebesatz des Landes liegt, werden im Rahmen des Länderfinanzausgleichs „reicher“ gerechnet, als sie tatsächlich sind und haben dadurch einen Nachteil bei der Verteilung der Finanzausgleichsmasse. Dieser Nachteil, den auch die Gemeinde Alpen zu tragen hat, soll durch die Erhöhung der Grundsteuer B auf 429 v. H. ausgeglichen werden.
Hebesätze im Vergleich:
GFG 2016 Gemeinde Alpen
Haushalt 2015 Gemeinde Alpen
Haushalt 2016
Grundsteuer A
(agrarisch- für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) 217% 255% 255%
Grundsteuer B
(baulich – für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) 429% 416% 429%
Gewerbesteuer 417% 417% 417%
Der Haushalt für das Jahr 2016 wird voraussichtlich Ende Februar 2016 verabschiedet; die Haushaltssatzung tritt dann nach Abschluss des Verfahrens bei der Kommunalaufsicht frühestens Ende März 2016 in Kraft. Da zu diesem Zeitpunkt die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2016 auf Basis der Steuersätze 2015 bereits versandt wurden, müsste dann für jeden einzelnen Steuerpflichtigen ein Änderungsbescheid erlassen werden. Um die damit verbundenen Mehraufwendungen (Versand der Bescheide, Portokosten usw.) zu vermeiden, wird vorgeschlagen, die Steuersätze des Haushaltsjahres 2016 durch den Erlass einer eigenständigen Hebesatzsatzung festzusetzen. Durch eine Hebesatzsatzung werden die Steuersätze von der Jährlichkeit der Haushaltssatzung entkoppelt, das heißt, dass die Steuersätze ihre Gültigkeit bis zu einer Änderung der Hebesatzsatzung behalten. Die Nennung der Hebesätze in der Haushaltssatzung hat dann eine rein informative Bedeutung.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Rat, 15.12.2015
- Beschluss:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung für die Gemeinde Alpen mit folgenden Steuersätzen:
Grundsteuer A: 255 v. H.
Grundsteuer B: 429 v. H.
Gewerbesteuer: 417 v. H.- Abstimmergebnis:
- einstimmig