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1332Sc./2015 - Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alpen hier: erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alpen erneut gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dabei wird die Dauer der erneuten Auslegung auf 3 Wochen verkürzt. Zudem können Anregungen nur zu den Änderungen vorgetragen werden (im Bereich des Nahversorgungszentrums Menzelen an der Xantener Straße – Neuen Straße).

Sachverhalt:


Im Zuge einer erneuten landesplanerischen Abstimmung gem. § 34 Abs. 5 LPlG zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes regt der RVR für den Nahversorgungsbereich Menzelen an, nicht nur den Hinweis in der Legende auf eine Verkaufsflächenreduzierung von zunächst 1.800qm auf nunmehr 1.200qm anzupassen. Nach dortiger Auffassung ist auch die zeichnerische Darstellung für das Sondergebiet „Einzelhandel“ im Nahversorgungsbereich Menzelen auf den Bereich zu beschränken, auf dem der Einzelhandelsstandort mit einer Verkaufsfläche von 1.200qm realisiert werden soll.

Die hier zeichnerisch bestehende, überschüssige Fläche wird deshalb wieder, wie im bisherigen Flächennutzungsplan, als gewerbliche Baufläche dargestellt. Gleichzeitig wird der nachrichtlich dargestellte Bereich „Nahversorgungsbereich“ im Nordosten etwas eingekürzt und wird sich dabei auf einen künftigen Kernbereich beschränken.

Im Zuge einer hierzu durchgeführten, formlosen landesplanerischen Vorabstimmung wurde eine entsprechende Zustimmung seitens des RVR in Aussicht gestellt. Die schriftliche und damit förmliche Abstimmung nach § 34 Abs. 5 LPlG wird nach Vorliegen des Ratsbeschlusses eingeleitet.

Da der Flächennutzungsplan an dieser Stelle zeichnerisch geändert wurde, ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich. Dabei wird die Dauer der erneuten Auslegung auf 3 Wochen verkürzt. Zudem können Anregungen nur zu den Änderungen vorgetragen werden (Nahversorgungszentrum Menzelen im Bereich der Xantener Straße – Neuen Straße).

Alle übrigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes bleiben von diesem Verfahrensschritt unberührt.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 12.05.2015

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alpen erneut gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dabei wird die Dauer der erneuten Auslegung auf 3 Wochen verkürzt. Zudem können Anregungen nur zu den Änderungen vorgetragen werden (im Bereich des Nahversorgungszentrums Menzelen an der Xantener Straße – Neuen Straße).
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 23.06.2015

Beschluss:

Der Rat beschließt, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alpen erneut gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dabei wird die Dauer der erneuten Auslegung auf 3 Wochen verkürzt. Zudem können Anregungen nur zu den Änderungen vorgetragen werden (im Bereich des Nahversorgungszentrums Menzelen an der Xantener Straße – Neuen Straße).
Abstimmergebnis:
einstimmig