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1309Sc./2015 - Änderung einer textlichen Festsetzung im Zuge einer vereinfachten Änderung von Bebauungsplänen

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zu den vereinfachten Änderungen der Bebauungspläne
- Bebauungsplan Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“, 8. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 4 „Burgstraße – Im Heesefeld – Bruckstraße“, 3. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 5 „Dahlacker“, 6. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 7 „Schul- und Sportzentrum“, 9. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 8 „Halfmannsweg – Dickstraße“, 3. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 9 „Dorfstraße“, 2. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 10 „Am Leitgraben“, 1. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 26 „Fürst-Bentheim-Straße“, 1. vereinfachte Änderung und
- Bebauungsplan Nr. 32 „Ringstraße“, 2. vereinfachte Änderung
im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die v.g. vereinfachten Änderungen der Bebauungspläne gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft herbeizuführen.

Sachverhalt:


Im Zuge der vereinfachten Änderungen der Bebauungspläne

- Bebauungsplan Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“, 8. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 4 „Burgstraße – Im Heesefeld – Bruckstraße“, 3. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 5 „Dahlacker“, 6. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 7 „Schul- und Sportzentrum“, 9. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 8 „Halfmannsweg – Dickstraße“, 3. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 9 „Dorfstraße“, 2. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 10 „Am Leitgraben“, 1. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 26 „Fürst-Bentheim-Straße“, 1. vereinfachte Änderung und
- Bebauungsplan Nr. 32 „Ringstraße“, 2. vereinfachte Änderung

fand im Zeitraum vom 19.12.2014 bis 30.01.2015 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt.

Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden in diesem Zeitraum keine Anregungen vorgetragen.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.12.2014 über die Planung informiert. Die fristgerecht eingegangenen Anregungen sind zusammen mit einem Abwägungsvorschlag der Anlage beigefügt.

Es wird vorgeschlagen, die Abwägung im Sinne dieser Vorlage vorzunehmen und den Satzungsbeschluss zu fassen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 03.03.2015

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zu den vereinfachten Änderungen der Bebauungspläne
- Bebauungsplan Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“, 8. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 4 „Burgstraße – Im Heesefeld – Bruckstraße“, 3. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 5 „Dahlacker“, 6. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 7 „Schul- und Sportzentrum“, 9. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 8 „Halfmannsweg – Dickstraße“, 3. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 9 „Dorfstraße“, 2. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 10 „Am Leitgraben“, 1. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 26 „Fürst-Bentheim-Straße“, 1. vereinfachte Änderung und
- Bebauungsplan Nr. 32 „Ringstraße“, 2. vereinfachte Änderung
im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die v.g. vereinfachten Änderungen der Bebauungspläne gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 16.04.2015

Beschluss:

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zu den vereinfachten Änderungen der Bebauungspläne
- Bebauungsplan Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“, 8. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 4 „Burgstraße – Im Heesefeld – Bruckstraße“, 3. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 5 „Dahlacker“, 6. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 7 „Schul- und Sportzentrum“, 9. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 8 „Halfmannsweg – Dickstraße“, 3. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 9 „Dorfstraße“, 2. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 10 „Am Leitgraben“, 1. vereinfachte Änderung,
- Bebauungsplan Nr. 26 „Fürst-Bentheim-Straße“, 1. vereinfachte Änderung und
- Bebauungsplan Nr. 32 „Ringstraße“, 2. vereinfachte Änderung
im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die v.g. vereinfachten Änderungen der Bebauungspläne gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
einstimmig