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1305Sc./2015 - 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Graf-Gumprecht-Straße“ hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Graf-Gumprecht-Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Planverfahren einzuleiten.

Sachverhalt:


Im Zuge der Realisierung und Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Graf-Gumprecht-Straße“ wurde der erste Ansatz einer bereits im Flächennutzungsplan berücksichtigten „inneren Ortsumgehung“ errichtet. In diesem Zusammenhang wurde die „von-Dornik-Straße“ vorsorglich entsprechend großzügig ausgebaut. Zum damaligen Zeitpunkt war jedoch die Weiterführung in nördliche Richtung im Bereich der „Graf-Gumprecht-Straße“ noch nicht detailliert festgelegt. Vor diesem Hintergrund wurden die überbaubaren Flächen eines Grundstückes an der „Graf-Gumprecht-Straße / Ecke von-Dornik-Straße“ entsprechend versetzt zur Durchgangsstraße festgesetzt. Vorsorglich wurde angrenzend ein ca. 7,50m breites gemeindliches Grundstück vorgehalten, um ggf. auf Ausbauplanungen reagieren zu können.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Alpen-Ost“ wurde nunmehr die nördliche Fortführung der „von-Dornik-Straße“ verbindlich festgesetzt. Daher besteht örtlich kein planerischer Bedarf mehr zum Vorhalten von Flächen. Es wird daher vorgeschlagen, eine entsprechende ortsübliche Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen vorzunehmen.
Die Anbaufreiheit der „von-Dornik-Straße“ bleibt durch die vereinfachte Änderung weiterhin unberührt.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 03.03.2015

Beschluss:

Das Ausschussmitglied Herr Bongen erklärt sich zu diesem TOP befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Graf-Gumprecht-Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Planverfahren einzuleiten.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 16.04.2015

Beschluss:

Das Ratsmitglied Herr Bongen erklärt sich zu diesem TOP befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Der Rat beschließt, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Graf-Gumprecht-Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Planverfahren einzuleiten.
Abstimmergebnis:
einstimmig