Inhalt

1261Sc./2014 - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Bruckstraße - Bahnhofstraße“

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 u. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Bruckstraße - Bahnhofstraße“ vorgetragenen Anregungen i.S. der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragenen Belange i.S. der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden ebenfalls nach der vorliegenden Verwaltungsvorlage abgewogen.

Des Weiteren beschließt er, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Bruckstraße - Bahnhofstraße“ einzuleiten.

Sachverhalt:


Im Zuge der Weiterentwicklung gewerblicher Bauflächen und der Bestandsüberplanung des Geländes der örtlich ansässigen Firma Norgren GmbH wurde der Bebauungsplan Nr. 65 „Bruckstraße – Bahnhofstraße“ aufgestellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Fortführung der sog. „Inneren Ortsumgehung“ planerisch vorbereitet.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden daher gem. § 4 Abs. 1 u. 2 BauGB an der Planung beteiligt. Mit Schreiben vom 26.09.2013 wurden die entsprechenden Planentwürfe mit der Bitte versendet, Anregungen bis zum 31.10.2013 vorzutragen.

Die fristgerecht eingegangenen Anregungen sind zusammen mit einem Abwägungsvorschlag der Anlage beigefügt.

Zur informellen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB hat der Bebauungsplan in der Zeit vom 21.10.2013 bis einschließlich 31.10.2013 im Eingangsbereich des Rathauses ausgehangen. In diesem Zeitraum wurden von den Bürgerinnen und Bürgern entsprechende Belange vorgetragen, die ebenfalls in den Abwägungsprozess einbezogen werden.

Es wird vorgeschlagen, die Abwägung i.S. dieser Vorlage vorzunehmen und den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu fassen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 18.11.2014

Beschluss:

Der Bau, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 u. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Bruckstraße - Bahnhofstraße“ vorgetragenen Anregungen i.S. der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragenen Belange i.S. der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden ebenfalls nach der vorliegenden Verwaltungsvorlage abgewogen.

Des Weiteren beschließt er, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Bruckstraße - Bahnhofstraße“ einzuleiten.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 16.12.2014

Beschluss:

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 u. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Bruckstraße - Bahnhofstraße“ vorgetragenen Anregungen i.S. der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragenen Belange i.S. der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden ebenfalls nach der vorliegenden Verwaltungsvorlage abgewogen.

Des Weiteren beschließt er, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Bruckstraße - Bahnhofstraße“ einzuleiten.
Abstimmergebnis:
einstimmig