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1258UG/2014 - Prüfung von Fördermitteln aus dem EU-Programm EFFRE für das Energiekonzept Alpen-Ost

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Bau,- Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.

Sachverhalt:


Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt am 12.10.2014 zu prüfen, ob zur Umsetzung des Nahversorgungskonzeptes für den Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 73 Alpen-Ost eventuell Fördermittel aus dem EU-Programm EFFRE beantragt und in Anspruch genommen werden können. Der betreffende Antrag ist als Anlage beigefügt.

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) hat die Aufgabe, durch die Beseitigung von Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken (Verordnung Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 289). Das Programm zielt dabei primär auf Finanzhilfen für strukturschwache Regionen ab. Schwerpunkte der Förderung sind:

– Forschung und Entwicklung sowie Innovation,
– Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT),
– Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
– Verringerung der CO 2-Emissionen in allen Bereichen der Wirtschaft sowie Anpassung an den Klimawandel,
– Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz,
– Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen,
– Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte,
– Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und Diskriminierung,
– Investitionen in Aus- und Weiterbildung,
– Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und effektive öffentliche Verwaltung.

Die derzeitige Förderperiode umfasst die Jahre 2014 – 2020. Die Investitionen werden dabei auf vier Schlüsselprioritäten konzentriert:

- Innovation und Forschung,
- digitale Agenda,
- Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen und
- CO2-arme Wirtschaft.

Besonderes Gewicht legt der EFRE zudem auf die Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung. Hier ist dann aber ein entsprechendes Gesamtkonzept erforderlich.

Die Antragsberechtigung richtet sich dabei nach nationalen und regionalen Programmen, auf deren Grundlage die Mittel des EFRE ausgereicht werden. Insoweit dient EFRE primär als Basis für entsprechende Bundes- und Landesförderprogramme und weniger als unmittelbare Kofinanzierung für Einzelvorhaben. Die Förderung von Vorhaben der Kraft-Wärmekopplung in NRW hebt daher eher auf andere Programme ab (z. B. progres.nrw oder zinsgünstige Darlehen der KfW). Insoweit wäre es nach Auffassung der Verwaltung erfolgversprechender, sich bei der Förderakquise auf diese Programme zu konzentrieren. Abgesehen davon ist die Inanspruchnahme von europäischen Fördertöpfen erfahrungsgemäß mit einem absolut erhöhten Verwaltungs- und Nachweisaufwand verbunden, der die personelle Leistungsfähigkeit der Verwaltung in der Regel mehr als grenzwertig belastet. Vor dem Hintergrund der kommunalen Aktivitäten zur Gründung einer kommunal gesteuerten Gesellschaft sollte die Fördermittelbeschaffung daher nicht durch die Gemeinde, sondern durch das noch zu gründende Unternehmen selbst erfolgen, wenn die tatsächlichen Rahmenbedingungen und der konkrete Finanzaufwand feststehen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 18.11.2014

Beschluss:

Der Bau,- Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.