Inhalt

1253Em./2014 - Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahl vom 25. Mai 2014 a) Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Alpen b) Wahl der Vertretung der Gemeinde Alpen

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Wahlprüfungsausschuss stellt die Gültigkeit der Wahl fest und schlägt dem Rat vor:

Gegen die Gültigkeit der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 sind innerhalb der Einspruchsfristen keine Einsprüche erhoben worden.
Der Rat beschließt, die Wahl für gültig zu erklären, da keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) KWahlG genannten Fälle vorliegt.

Sachverhalt:


Gem. § 39 (1) Kommunalwahlgesetz (KWahlG) NW können gegen die Gültigkeit der Wahl u. a. die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) für erforderlich halten. Ein derartiger Einspruch ist während der Einspruchsfrist nicht erhoben worden.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Wahlprüfungsausschuss, 21.10.2014

Beschluss:

Der Wahlprüfungsausschuss stellt die Gültigkeit der Wahl fest und schlägt dem Rat vor:

Gegen die Gültigkeit der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 sind innerhalb der Einspruchsfristen keine Einsprüche erhoben worden.
Der Rat beschließt, die Wahl für gültig zu erklären, da keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) KWahlG genannten Fälle vorliegt.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 04.11.2014

Beschluss:

Gegen die Gültigkeit der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 sind innerhalb der Einspruchsfristen keine Einsprüche erhoben worden.
Der Rat beschließt, die Wahl für gültig zu erklären, da keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) KWahlG genannten Fälle vorliegt.
Abstimmergebnis:
einstimmig