Inhalt

1239UG/2014 - Antrag auf Erweiterung der Abgrabung Issum – Flughafenweg

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss lehnt das Vorhaben grundsätzlich ab. Die Regionalplanungsbehörde sowie die Kreisverwaltungen Kleve und Wesel sind entsprechend zu informieren.

Sachverhalt:


Mit Schreiben (Email) vom 16.09.2014 bittet der Regionalverband Ruhr in seiner Funktion als staatliche Regionalplanungsbehörde um eine bauplanungsrechtliche Stellungnahme zu einem Antrag auf Erweiterung der Abgrabungsflächen Issum – Flughafenweg (Anlage 1). Es handelt sich offenbar um eine entsprechende Anfrage der Kreisverwaltung Kleve, die nach einer fortwirkenden Vereinbarung mit dem Landrat des Kreises Wesel für eine eventuelle Abgrabungsgenehmigung zuständig wäre.

Aufgrund der prinzipiellen Bedeutung ist eine Beratung im Fachausschuss erforderlich.

Es wird in diesem Zusammenhang zunächst Bezug auf die Vorlage 683 UG / 2011 genommen. Seinerzeit beantragte das örtlich tätige Unternehmen eine westliche Erweiterung des Sand- und Kiesabbaus. Mit gemeindlichem Einvernehmen wurde das Vorhaben genehmigt und umfasst (einschließlich sukzessiver Rekultivierung) eine Zeitraum bis zum Jahre 2035 (Anlage 2). Überdies wird auf das interfraktionelle Gespräch wird 18.09.2014 verwiesen

Die nunmehr ins Auge gefassten Erweiterungsflächen sind im (noch gültigen) Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) nicht als Bereich zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) dargestellt. Gleichwohl ist seit dem Jahr 2008 im Rahmen der 51. Änderung des GEP 99 örtlich ein Sondierungsgebiet für künftige Abgrabungsprojekte vorgesehen worden (Anlage 3). Im Rahmen dieses regionalplanerischen Verfahrens wurde u. a. festgelegt, dass Suchräume vom Grundsatz her erst dann in den Regionalplan überführt werden sollen, wenn sich ein entsprechender Bedarf regionsweit nachweisen lässt.

Der im Entwurf vorliegende und landesplanerisch abgestimmte Flächennutzungsplan (FNP) stellt ausschließlich die 2013 genehmigte Betriebsfläche in Alpen dar (Anlage 4). Durch die zusätzliche Darstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche soll dabei sichergestellt werden, dass das Gelände nach (kompletter) Auffüllung und Rekultivierung wiederum als Agrarfläche genutzt werden kann. Dies entspricht im Übrigen der vorliegenden Genehmigung. Darüber hinaus erfasst der Entwurf des neuen FNP die Innenbereichslagen des Ortsteils Bönninghardt nach § 34 BauGB sowie redaktionell die geplanten Außenbereichssatzungen gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für die Bereiche des Flughafenweges.

Aus Sicht der Verwaltung ist das kommunal nicht abgestimmte Vorhaben abzulehnen.

- Die sich aus dem Antrag nunmehr ergebende Gesamtbetriebsgröße (nach überschlägiger Ermittlung ca. 15,5 ha) würde die regionalplanerische Darstellungsschwelle (> 10 ha) übersteigen und damit eine Regionalplanänderung erforderlich machen. Es fehlt allerdings der notwendige regionalplanerische Bedarfsnachweis. Die Frage, ob der im Rahmen der 51. GEP-Änderung örtlich festgelegte Sondierungsbereich überhaupt in Anspruch genommen werden darf, ist vor dem Hintergrund der anstehenden Neuaufstellung des Regionalplanes für die Metropole Ruhr mehr als offen. Hier ist insbesondere darauf zu verweisen, dass die vorhandenen Genehmigungen des Unternehmens noch bis zum Jahre 2035 gelten. Unterstellt man eine 15-jährige Geltungsdauer des Regionalplanes wird derzeit aufgrund der vorliegenden Abgrabungsgenehmigung zumindest lokal auch kein akuter Handlungsbedarf gesehen.

- Die Gemeinde Alpen vertritt die Auffassung, dass es sich bei den geplanten Außenbereichslagen des Flughafenweges um keine Splittersiedlungen handelt. Insoweit beanspruchen diese Areale den gleichen Schutzanspruch wie die Ortslage. Hier wäre deshalb ebenfalls ein Mindestabstand von 300 m zwischen Abgrabung und angrenzender Wohnbebauung einzuhalten (Innenbereich im Außenbereich). In diesem Zusammenhang wird auf die entsprechenden Vorgaben des GEP 99 (Kapitel 3.12 Ziel 1) verwiesen. Mithin ist die gesamte lokale Suchraumdarstellung aufgrund fehlender regionalplanerischer Relevanz ohnehin in Frage gestellt.

- Es handelt sich im vorliegenden Fall nach Meinung der Gemeinde Alpen auch nicht um eine Betriebsarrondierung, da die innerhalb des Gemeindegebietes geplanten Abgrabungsflächen durch öffentliche Verkehrsflächen vom eigentlichen Betriebsgelände getrennt sind. Der Antragsteller kann gegenwärtig nicht davon ausgehen, dass ein Erwerb dieser Straßenflächen möglich sein wird.

- Die Dichte der vorliegende Antragsunterlagen ist unzureichend. Es liegen keine qualifizierten Aussagen zur Lärm- und Staubentwicklung vor. Eine qualifizierte Umweltprüfung mit artenschutzrechtlicher und landschaftsökologischer Betrachtung fehlt ebenso wie ein geeignetes Rekultivierungskonzept für die Trockenabgrabung.

- Befremdlich ist auch die Vorgehensweise des Antragstellers ohne vorherige kommunale Einbindung. Ein Teil der in Rede stehenden Erweiterungsflächen sollen auf dem Gebiet der Gemeinde Issum stattfinden. Nach fernmündlicher Rücksprache mit der dortigen Bauverwaltung vom 18.09.2014 fehlt aber ebenso eine erforderliche Projektabstimmung. Auch hier war eine deshalb entsprechend skeptische Grundstimmung durchaus spürbar.

- Der im Rahmen der 51. GEP-Änderung eingebrachte Sondierungsbereich ist nach wie vor mehr als umstritten. Aus der Bönninghardter Bürgerschaft wurde seinerzeit massive Kritik an dieser regionalplanerischen Entscheidung geäußert, da die negativen Folgen, die man örtlich geplanten Trockenabgrabungen zuschrieb, keinem erkennbaren Mehrwert gegenüber stehen. An dieser absolut widerstrebenden Haltung hat sich nach Einschätzung der Gemeinde Alpen nichts geändert. Auch der vorliegende Antrag beantwortet diese Grundfrage in keiner Weise.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 30.09.2014

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss lehnt das Vorhaben grundsätzlich ab. Die Regionalplanungsbehörde sowie die Kreisverwaltungen Kleve und Wesel sind entsprechend zu informieren.
Abstimmergebnis:
einstimmig