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981Ad./Ja./2013 - Aufhebung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) v. 18.07.2011
Tagesordnung und Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt die Aufhebung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW und beauftragt den Bürgermeister, die Aufhebung der Satzung öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Der Landtag hat am 27.02.2013 den Wegfall des § 61 a Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) – Private Abwasseranlagen – beschlossen. Die Gesetzesänderung ist am 16.03.2013 in Kraft getreten.
Die Verwaltung schlägt vor, aus diesem Grunde die Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW aufzuheben.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Haupt- und Finanzausschuss, 07.05.2013
- Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt die Aufhebung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW und beauftragt den Bürgermeister, die Aufhebung der Satzung öffentlich bekannt zu machen.- Abstimmergebnis:
- einstimmig
Rat, 28.05.2013
- Beschluss:
Der Rat beschließt die Aufhebung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW
und beauftragt den Bürgermeister, die Aufhebung der Satzung öffentlich bekannt zu machen.- Abstimmergebnis:
- einstimmig