Inhalt

953Sc./2013 - Neufassung der Gestaltungssatzung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“ hie

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW und § 7 GO NW die Neufassung der Gestaltungssatzung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“ in der vorgelegten Fassung.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Sachverhalt:


Auf die Erläuterungen und den Beschluss zu TOP 4. der 20. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 02.10.2012 sowie zu TOP 7. der 20. Sitzung des Rates vom 13.11.2012 wird zunächst verwiesen. Es wurde dabei beschlossen, die Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“ entsprechend der vorgelegten Verwaltungsvorlage zu ändern.

Damit die Bürgerinnen und Bürger Kenntnis über die Neufassung der Gestaltungssatzung erlangen konnten, wurde diese im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Alpen am 21.12.2012 veröffentlicht. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass schriftliche Stellungnahmen zur Neufassung i.S. einer Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB bis zum 25.01.2013 gegenüber der Gemeinde abgegeben werden können.

Bis zum 25.01.2013 sind keinerlei Stellungnahmen eingegangen. Damit konnte eine sachgerechte Abwägung zur Neufassung der Gestaltungssatzung erreicht werden. Es wird daher vorgeschlagen, den formellen Satzungsbeschluss zu fassen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 26.02.2013

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW und § 7 GO NW die Neufassung der Gestaltungssatzung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“ in der vorgelegten Fassung. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 19.03.2013

Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW und § 7 GO NW die Neufassung der Gestaltungssatzung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“ in der vorgelegten Fassung. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmergebnis:
einstimmig