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876/2012 - Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, für die Gemeinde Alpen ein neues Unterscheidungszeichen mit der Buchstabenfolge "ALP" vorsorglich reservieren / nicht reservieren zu lassen.

Sachverhalt:


Mit einer geplanten Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die voraussichtlich im September 2012 im Bundesrat beraten wird, soll § 8 der FZV dahingehend geändert werden, dass künftig die Zuteilung von mehr als einem Unterscheidungszeichen für einen Verwaltungsbezirk ermöglicht werden soll. Neben der Wiedereinführung von so genannten "Altkennzeichen" im Kreis Wesel (MO und DIN), besteht zusätzlich die Möglichkeit, neue Unterscheidungszeichen zu entwickeln.

Dabei bleibt es den Kommunen überlassen, ob sie für ihr jeweiliges Gemeinde-/Stadtgebiet ein neues Unterscheidungszeichen wünschen. Entsprechend der beigefügten, nicht abschließenden Liste wäre für die Gemeinde Alpen ein Kennzeichen mit der Buchstabenfolge "ALP" denkbar.

Die jeweiligen Anträge der Kommunen werden an den Kreis Wesel weitergeleitet, der in der Kreisausschusssitzung am 20. September 2012 hierüber beschließen möchte. Folgt der Kreis dem Wunsch der Kommunen, leitet er die Anträge auf Zuteilung eines Unterscheidungskennzeichens an das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, mit der Bitte um Reservierung, weiter.
Nach Inkrafttreten der geplanten Änderungsverordnung werden die Kennzeichen durch den Kreis Wesel als zuständiger Verwaltungsbezirk entsprechend beantragt.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 11.09.2012

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, für die Gemeinde Alpen ein neues Unterscheidungszeichen mit der Buchstabenfolge "ALP" vorsorglich reservieren zu lassen.
Abstimmergebnis:
einstimmig