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872Möl./2012 - Gewährung einer Kommunalbürgschaft an die Kommunaldienste Niederrhein Holding GmbH

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, der Gewährung einer Kommunalbürgschaft in Höhe von je 104.000,00 € zu Gunsten der Kommunaldienste Niederrhein Holding GmbH für einen Festabnahmekredit und einen Investitionskredit zuzustimmen.

Sachverhalt:


Die Liquiditätslage der Muttergesellschaft Kommunaldienste Niederrhein Holding GmbH (KDN) und der Tochtergesellschaft KWW GmbH – Kommunales Wasserwerk (KWW) ist davon geprägt, dass die KDN in sehr starkem Maße von der Liquidität der KWW abhängig ist. Auf diese Problematik gehen auch die Abschlussprüfer in ihrer Stellungnahme zur Lagebeurteilung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der KDN ein.

Zum Jahresende 2012 wird die KWW der KDN ein Darlehen in einer Größenordnung von voraussichtlich ca. 1,7 Mio € zur Verfügung gestellt haben, damit diese ihren Zins- und Tilgungsverpflichtungen aus den Anteilskäufen an der KWW nachkommen kann. Die KWW müsste sich, um der KDN diese Mittel überlassen zu können, selbst kurzfristig in einer Größenordnung von über 1,0 Mio € verschulden.
Dies würde dazu führen, dass die KWW in ihrem finanziellen Spielraum immer mehr eingeschränkt wird. Darüber hinaus kommt die KWW in die Situation, dass der Aufnahmebetrag den Festabnahmekredit überschreitet und somit hohe Überziehungszinsen zu zahlen sind.

Aus diesem Grund wurde in der Gesellschafterversammlung am 28.Juni 2012 der Beschluss gefasst, dass für die KDN ein Festabnahmekredit in Höhe von 500 T € abgeschlossen und zusätzlich für die dauerhafte Inanspruchnahme von Fremdmitteln ein langfristiges Darlehen in Höhe von 1,0 Mio € (Laufzeit 15 Jahre) aufgenommen werden soll.
Auf den aufgenommen Kredit wird eine Bürgschaftsprovision in Höhe von 0,4 % p.a. gezahlt.

Um den Festabnahmekredit bewilligt zu bekommen und zur Erreichung eines zinsgünstigeren Darlehens, werden die kommunalen Bürgschaften benötigt.

Aktuell stellt sich der Liquiditätsbedarf der KDN erfreulicherweise geringer dar, als in der Gesellschafterversammlung im Juni prognostiziert, so dass 500 T € (104.000,00 €) an Festabnahmekredit und 500 T € (104.000,00 €) an Investitionskredit verbürgt werden müssen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 11.09.2012

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, der Gewährung einer Kommunalbürgschaft in Höhe von je 104.000,00 € zu Gunsten der Kommunaldienste Niederrhein Holding GmbH für einen Festabnahmekredit und einen Investitionskredit zuzustimmen.
Abstimmergebnis:
13 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung

Rat, 25.09.2012

Beschluss:

Der Rat stimmt der Gewährung einer Kommunalbürgschaft in Höhe von je 104.000,00 € zu Gunsten der Kommunaldienste Niederrhein Holding GmbH für einen Festabnahmekredit und einen Investitionskredit zu.
Abstimmergebnis:
einstimmig