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857Möl./2012 - Kapitaleinschuss Kommunaldienste Niederrhein Holding GmbH
Tagesordnung und Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss hebt den Sperrvermerk auf der Haushaltsposition 11.01.03/53910000 auf und schlägt dem Rat vor, der erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 19.136,31 € zuzustimmen.
Sachverhalt:
Bereits in der 16. Gesellschafterversammlung der Kommunaldienste Niederrhein Holding GmbH am 26. September 2011 berichtete der Geschäftsführer über die finanzielle Situation der KND. Die Prognosen in der darauf folgenden Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr 2011 sahen einen Fehlbetrag i.H.v. 204.700,00 € vor. Tatsächlich müsste das Jahresergebnis 380.035,00 € betragen, denn in dieser Größenordnung hat die KDN Tilgungsleistungen aus den zur Kaufpreisfinanzierung der KWW-Anteile aufgenommenen Darlehen zu leisten. Die Tilgungen müssen, um eine Überschuldung der Gesellschaft zu vermeiden, aus den versteuerten Gewinnen erfolgen.
Per Saldo ergibt sich für die KDN auf Grund des Ist-Jahresergebnisses von 204.700,00 € und der notwendigen Tilgungen von 380.035,00 € eine Unterdeckung in Höhe von 584.735,00 €.
Insgesamt soll von Seiten der Gesellschafter ein Kapitaleinschuss in Höhe von 200.000,00 € geleistet werden. Dieser teilt sich wie folgt auf:
107.998,51 € Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2011
92.001,49 € Einstellung in die Kapitalrücklage
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200.000,00 € Kapitaleinschuss aller Gesellschafter
Auf die Gemeinde Alpen entfällt somit eine Anteil von 41.600,00 €.
22.463,69 € Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2011
19.136,31 € Einstellung in die Kapitalrücklage
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41.600,00 € Kapitaleinschuss der Gemeinde Alpen (20,8%)
Im Haushaltsplan stehen auf der Position 11.01.03/53910000 41.600,00 € mit Sperrvermerk zur Verfügung.
Hieraus kann nach Aufhebung des Sperrvermerkes der Anteil für den Verlustausgleich in Höhe von 22.463,69 € geleistet werden.
Die Einzahlung eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage der Gesellschaft ist lt. BFH-Urteil vom 27.04.2000 investiv zu verbuchen und erhöht somit die Anschaffungskosten der Beteiligung. Im Haushaltplan 2012 sind keine investiver Ansatz vorhanden.
Hieraus ergibt sich eine erhebliche außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 19.136,31 €.
Als Deckung können Ausgabeeinsparungen bei der Haushaltsposition 7.000080.700.100 SW-Kanal Ulrichstraße in gleicher Höhe verwandt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Sperrvermerk bei der Haushaltsposition 11.01.03/5391000 aufzuheben und die erhebliche außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 19.136,31 € dem Rat zur Genehmigung vorzulegen.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Haupt- und Finanzausschuss, 11.09.2012
- Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss hebt den Sperrvermerk auf der Haushaltsposition 11.01.03/53910000 auf und schlägt dem Rat vor, der erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 19.136,31 € zuzustimmen.- Abstimmergebnis:
- 13 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung
Rat, 25.09.2012
- Beschluss:
Der Rat stimmt der erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 19.136,31 € zu.- Abstimmergebnis:
- einstimmig bei 1 Enthaltung