Inhalt
817Sc./2012 - Bebauungsplan Nr. 73 „Alpen-Ost“ hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffe
Tagesordnung und Anlagen
- Bplan73_komprimiert_1.pdf
- Abwägung_B73_1.pdf
- Bebauungsplan Nr. 73 „Alpen-Ost“hier Abw.pdf
- DGK_B73_1.pdf
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 u. 2 BauGB eingegangenen Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Alpen-Ost“ entsprechend der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 21.03.2012 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 u. 2 BauGB über die Planung mit der Bitte informiert, die von ihnen wahrzunehmenden Belange bis zum 02.05.2012 vorzutragen.
Gleichzeitig fand in der Zeit vom 10.04.2012 bis einschließlich 24.04.2012 eine informelle Auslegung des Planentwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Eingangsbereich des Rathauses statt. Sie wurde am 06.04.2012 im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Alpen bekannt gemacht.
Die von den Behörden und Träger öffentlicher Belange fristgerecht vorgetragenen Anregungen sind zusammen mit einem Abwägungsvorschlag der Anlage beigefügt. Es wird vorgeschlagen, die Abwägung entsprechend der Vorlage vorzunehmen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 15.05.2012
- Beschluss:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 u. 2 BauGB eingegangenen Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Alpen-Ost“ entsprechend der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.- Abstimmergebnis:
- einstimmig
Rat, 26.06.2012
- Beschluss:
Das Ratsmitglied Schellen erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 u. 2 BauGB eingegangenen Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Alpen-Ost“ entsprechend der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.- Abstimmergebnis:
- einstimmig