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816Sc./2012 - Erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathausplatz“ hier: Abwägung der aus der Bet

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathausplatz“ i.S.d. Verwaltungsvorlage abzuwägen. Weiterhin beschließt der Rat die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathausplatz“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.

Sachverhalt:


Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathausplatz“ erfolgte in der Zeit vom 30.03.2012 bis einschließlich 02.05.2012.

Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden in diesem Zeitraum keine Anregungen vorgetragen.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.03.2012 über die Planung informiert.

Die fristgerecht eingegangenen Anregungen sind zusammen mit einem Abwägungsvorschlag der Anlage beigefügt.

Weitere Anregungen wurden nicht vorgetragen. Es wird vorgeschlagen, die Abwägung im Sinne dieser Vorlage vorzunehmen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 15.05.2012

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathausplatz“ i.S.d. Verwaltungsvorlage abzuwägen. Weiterhin beschließt der Rat die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathausplatz“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 26.06.2012

Beschluss:

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathausplatz“ i.S.d. Verwaltungsvorlage abzuwägen. Weiterhin beschließt der Rat die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathausplatz“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
einstimmig