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811UG/2012 - Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Wesel

Beschlussvorschlag:


Der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss nimmt die Endfassung der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes zustimmend zur Kenntnis.

Sachverhalt:


Die derzeitige Nahverkehrsplanung des Kreises Wesel wurde im Jahr 1998 aufgestellt und 2002 ergänzt. Aufgrund der Entwicklungsdynamik des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und vor dem Hintergrund europarechtlicher Neuregelungen hat der Kreis Wesel am 02.12.2010 eine umfassende Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) beschlossen.

Der NVP stellt die öffentlichen Verkehrsinteressen als Rahmenplan dar. Er hat mithin eine zentrale Bedeutung für die Ausgestaltung des ÖPNV durch die Aufgabenträger, entfaltet aber keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Der NVP enthält dabei Hinweise auf die zu beachtenden gesetzliche Grundlagen, eine umfassende Bestandsaufnahme und Analyse sowie allgemeine und spezielle Anforderungsprofile. Kernstück ist die Entwicklung gemeindescharfer Maßnahmenpakete. Abschließend wird ein Konzept zur Linienbündelung (wirtschaftlich optimierte Zusammenführung von Linien) entwickelt, das kreisweit in Abhängigkeit zu bestehenden Konzessionslaufzeiten sukzessive eingeführt werden soll.

Die Städte und Gemeinden des Kreises Wesel sind dabei in einem dreistufigen Verfahren an der Aufstellung des Nahverkehrsplans beteiligt (Datenabfrage, Vorentwurf, Endfassung). Die vorliegende Textfassung (siehe Anlage) wurde den Gemeinden am 31.01.2012 vorgelegt und ist Endergebnis dieses Beteiligungsprozesses. Die aktuelle Stellungnahmefrist der Kommunen endet am 21.05.2012. Für die Gemeinde Alpen wurde der Abgabetermin nach Rücksprache mit dem Kreis Wesel bis zum 25.05.2012 verlängert.

In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Vorabstellungnahme der Gemeinde vom 14.09.2011 und die darauf basierenden Ergebnisse der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.09.2011 verwiesen (Vorlage 732 Ge-/2011).

Die betreffenden Einlassungen der Gemeinde haben nunmehr zu Modifizierungen der Kapitel 7.3.2 (Fahrangebot), 7.3.5 (Maßnahmenentwicklung) und 7.3.6 (Zielnetz Alpen) geführt (S. 132 ff.):

Dabei wird ausgeführt, dass eine Neuordnung der (regionalen) Schnellbuslinien (SB) 7, 37 und 67 erforderlich ist. Hier bestand bis zum Fahrplanwechsel 2009/2010 ein umfangreicheres Verkehrangebot, dass jedoch im Zuge der Einführung des SB 7 zur Kompensation reduziert werden musste. Die Maßnahme ist auch aus Sicht der Gemeinde notwendig, um insbesondere die Gleichmäßigkeit der Vertaktung auf der Strecke Geldern – Alpen – Wesel mit mehr durchgehenden Fahrten zu verbessern. Zudem kann mit der Neuordnung auch die Anbindung von Menzelen-Ost verbessert werden. Diese Linie wird zwar im Bestand ausreichend häufig angefahren, weist aber eine vergleichsweise hohe Nachfrage auf.

Überdies soll auf der Linie 38 (Alpen – Rheinberg) ein zusätzliches Angebot von ca. drei bis fünf Fahrtenpaaren an Sonntagen eingeführt werden.

Ergänzt werden soll schließlich auch das Verkehrsangebot im Ortsteil Veen durch den Bürgerbus (Linie 41) sowie im Ortsteil Menzelen-West durch Aufwertung der Linie 65 um zwei Fahrtenpaare.

Das mit der Erarbeitung des Nahverkehrsplanes beauftragte Planungsbüro Rödel & Pachan wird voraussichtlich in der Sitzung für Rückfragen bereit stehen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 15.05.2012

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss nimmt die Endfassung der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes zustimmend zur Kenntnis.