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785Boß/2012 - Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 (1) GO NRW hier: Errichtung einer Sekundarschule Alpen zum Schulja
Tagesordnung und Anlagen
- Prognose Sekundarschule Alpen_1.pdf
- Kooperationsvereinbarungen fuer HA_1.pdf
- Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 (1) GO.pdf
- Raumkonzept Sekundarschule_1.pdf
Beschlussvorschlag:
Beschluss zu 1.: einstimmig
Der Ratsbeschluss vom 20.12.2011 wird wie folgt ergänzt:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Rahmen eines Dringlichkeits-
beschlusses nach § 60 (1) GO NRW:
1. Errichtung der Sekundarschule Alpen
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt zum 01.08.2012 (Schuljahresbeginn 2012/13) im Gebäude des Schulzentrums Alpen, Fürst-Bentheim-Str. 33, 46519 Alpen, die Errichtung einer Sekundarschule in der Gemeinde Alpen.
Die Schule wird sukzessiv ab der Jahrgangsstufe 5 aufgebaut und ab Klasse 7
in teilintegrierter Form geführt. Die Zügigkeit der Sekundarschule wird auf vier Züge festgelegt. Die Schule wird in gebundenem Ganztag geführt.
Die Schule trägt den Namen "Sekundarschule der Gemeinde Alpen, Sekundar-
stufe I, Fürst-Bentheim-Str. 33, 46519 Alpen“.
Beschluss zu 2.: einstimmig
Der Ratsbeschluss vom 20.12.2011 wird wie folgt ergänzt:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Rahmen eines Dringlichkeits-
beschlusses nach § 60 (1) GO NRW:
2. Auflösung der Gem. Hauptschule Alpen
Gleichzeitig beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, die Gem.-Hauptschule Alpen gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW ab dem 01.08.2012 sukzessive aufzulösen. Die Auflösung der Schule erfolgt schrittweise in der Form, dass ab dem Schuljahr 2012/2013 keine Eingangsklassen mehr gebildet werden. Die sukzessive Auflösung wird so lange durchgeführt werden, wie noch ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb am Standort möglich ist.
Beschluss zu 3.: einstimmig
Der Ratsbeschluss vom 20.12.2011 wird wie folgt ergänzt:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Rahmen eines Dringlichkeits-
beschlusses nach § 60 (1) GO NRW:
3. Auflösung der Realschule Alpen
Ebenfalls beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Alpen, die Realschule Alpen gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW ab dem 01.08.2012 sukzessive aufzulösen. Die Auflösung der Schule erfolgt schrittweise in der Form, dass ab dem Schuljahr 2012/2013 keine Eingangsklassen mehr gebildet werden. Die sukzessive Auflösung wird solange durchgeführt werden, wie noch ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb am Standort möglich ist.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Alpen hat in seiner Sitzung am 20.12.2011 einstimmig die Errichtung einer Sekundarschule zum Schuljahr 2012/2013 beschlossen. Der entsprechende Genehmigungsantrag wurde am 21.12.2011 der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt. Wie die Bezirksregierung zwischenzeitlich mitteilte, ist aus formellen Gründen der Errichtungsbeschluss zu ergänzen. Darüber hinaus sind für die Auflösung der Haupt- und Realschule Alpen jeweils einzelne Anträge zu stellen und entsprechende Beschlüsse zu fassen. Hierzu wird auf das Gutachten des Büros Dr. Garbe sowie die Erörterungen in der Sitzung des Schulausschusses vom 06.12.2011 verwiesen.
Das Büro Dr. Garbe hat zwischenzeitlich auch das Raumprogramm für die Sekundarschule erstellt sowie weitere Prognosezahlen ermittelt (s. Anlage).
Ebenso sind der Anlage die nach Vorgaben der Bezirksregierung geschlossenen
Kooperationsverträge mit der Gemeinschaftsschule Rheinberg und dem Mercator
Berufskolleg Moers beigefügt.
Aufgrund des zeitnahen und letztendlich noch durch das Schulministerium durch-zuführenden Prüfungs- u. Genehmigungsverfahrens bittet die Bezirksregierung,
per Dringlichkeitsbeschluss die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Haupt- und Finanzausschuss, 24.01.2012
- Beschluss:
Beschluss zu 1.: einstimmig
Der Ratsbeschluss vom 20.12.2011 wird wie folgt ergänzt:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Rahmen eines Dringlichkeits-
beschlusses nach § 60 (1) GO NRW:
1. Errichtung der Sekundarschule Alpen
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt zum 01.08.2012 (Schuljahresbeginn 2012/13) im Gebäude des Schulzentrums Alpen, Fürst-Bentheim-Str. 33, 46519 Alpen, die Errichtung einer Sekundarschule in der Gemeinde Alpen.
Die Schule wird sukzessiv ab der Jahrgangsstufe 5 aufgebaut und ab Klasse 7
in teilintegrierter Form geführt. Die Zügigkeit der Sekundarschule wird auf vier Züge festgelegt. Die Schule wird in gebundenem Ganztag geführt.
Die Schule trägt den Namen "Sekundarschule der Gemeinde Alpen, Sekundar-
stufe I, Fürst-Bentheim-Str. 33, 46519 Alpen“.
Beschluss zu 2.: einstimmig
Der Ratsbeschluss vom 20.12.2011 wird wie folgt ergänzt:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Rahmen eines Dringlichkeits-
beschlusses nach § 60 (1) GO NRW:
2. Auflösung der Gem. Hauptschule Alpen
Gleichzeitig beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, die Gem.-Hauptschule Alpen gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW ab dem 01.08.2012 sukzessive aufzulösen. Die Auflösung der Schule erfolgt schrittweise in der Form, dass ab dem Schuljahr 2012/2013 keine Eingangsklassen mehr gebildet werden. Die sukzessive Auflösung wird so lange durchgeführt werden, wie noch ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb am Standort möglich ist.
Beschluss zu 3.: einstimmig
Der Ratsbeschluss vom 20.12.2011 wird wie folgt ergänzt:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Rahmen eines Dringlichkeits-
beschlusses nach § 60 (1) GO NRW:
3. Auflösung der Realschule Alpen
Ebenfalls beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Alpen, die Realschule Alpen gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW ab dem 01.08.2012 sukzessive aufzulösen. Die Auflösung der Schule erfolgt schrittweise in der Form, dass ab dem Schuljahr 2012/2013 keine Eingangsklassen mehr gebildet werden. Die sukzessive Auflösung wird solange durchgeführt werden, wie noch ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb am Standort möglich ist.- Abstimmergebnis:
- einstimmig