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754Sc./2011 - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 "Alte Kirchstraße - Wallstraße" hier: Umstellung des Planverf
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 72 „Alte Kirchstraße – Wallstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Planverfahren einzuleiten.
Sachverhalt:
Zunächst wird auf den Beschluss zum Zwischenbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Alte Kirchstraße – Wallstraße“ aus der 13. Sitzung des Ausschusses zu TOP 15. vom 13.09.2011verwiesen.
Das Planverfahren soll künftig im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB geführt werden.
Da auf die ursprünglich zusätzlich vorgesehene Mischgebietsausweisung nunmehr verzichtet wird, erfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes im Prinzip nur noch eine Bestandsüberplanung. Gleichzeitig wird durch den Abbruch bestehender Gebäude eine Platzstruktur entwickelt, die mit einzelnen Baumstandorten eingefasst wird. Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes werden zudem keine umweltrelevanten Belange ausgelöst.
Schließlich soll die Planung zusammen mit der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathausplatz“ entwickelt werden.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 29.11.2011
- Beschluss:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 72 „Alte Kirchstraße – Wallstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Planverfahren einzuleiten.- Abstimmergebnis:
- einstimmig
Rat, 20.12.2011
- Beschluss:
Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 72 „Alte Kirchstraße – Wallstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Planverfahren einzuleiten.- Abstimmergebnis:
- einstimmig