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741/Boß/2011 - Bestellung der Schulleitung für die Gem.-Grundschule Alpen hier: Benennung der Vertreter für die Sch
Tagesordnung und Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Jugend-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss schlägt dem Rat für die Ausübung der Rechte nach § 61 Abs. 2 des Schulgesetzes (Bestellung einer Schulleiterin/eines Schulleiters) folgende Personen vor:
als stimmberechtigtes Mitglied, Herrn Bürgermeister Ahls
als stellv. Mitglied, Herrn Ludger Funke
Sachverhalt:
Zum Schuljahr 2012/2013 ist die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters der Gem.-Grundschule Alpen neu zu besetzen, da der jetzige Schulleiter, Herr Erich Pohle, mit erreichen der Altergrenze in den Ruhestand versetzt wird. Eine entsprechende Ausschreibung der Stelle durch die Bezirksregierung Düsseldorf wird in nächster Zeit erfolgen.
Nach § 61 des alten Schulgesetzes hatte bisher der Schulträger ein Vorschlagsrecht für die Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters der jeweiligen Schule. Nach dem neuen Schulgesetz schreibt die obere Schulaufsichtsbehörde die Stelle mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers aus und prüft die eingegangenen Bewerbungen. Aus den Bewerbungen werden der Schulkonferenz die geeigneten Personen benannt.
Die Schulkonferenz wählt in geheimer Wahl aus den von der oberen Schulaufsichtsbehörde benannten Personen die Schulleiterin oder den Schulleiter. Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers können zudem beratend teilnehmen.
Nach § 61 Abs. 2 des Schulgesetzes dürfen die Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers nicht der Schule angehören.
Nach der Wahl holt die obere Schulaufsichtsbehörde die Zustimmung des Schulträgers zu der gewählten Bewerberin oder den gewählten Bewerber ein. Der Schulträger kann die Zustimmung nur binnen 8 Wochen mit einer Zweidrittelmehrheit des nach der Hauptsatzung zuständigen Gremiums (hier Jugend-, Schul,- Sport- und Kulturausschuss) verweigern. Eine entsprechende Vorstellung der Kandidatin/des Kandidaten im JSSKA ist vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Bürgermeister Ahls als stimmberechtigtes Mitglied und den Leiter der Schulverwaltung, Herrn Ludger Funke, als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied der Schulkonferenz zu benennen.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Jugend-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss, 06.12.2011
- Beschluss:
Der Jugend-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss schlägt dem Rat für die Ausübung der Rechte nach § 61 Abs. 2 des Schulgesetzes (Bestellung einer Schulleiterin/eines Schulleiters) folgende Personen vor:
als stimmberechtigtes Mitglied, Herrn Bürgermeister Ahls
als stellv. Mitglied, Herrn Ludger Funke- Abstimmergebnis:
- einstimmig
Rat, 20.12.2011
- Beschluss:
Der Rat bestellt für die Ausübung der Rechte nach § 61 Abs. 2 des Schulgesetzes (Bestellung einer Schulleiterin/eines Schulleiters) folgende Personen :
als stimmberechtigtes Mitglied, Herrn Bürgermeister Ahls
als stellv. Mitglied, Herrn Ludger Funke- Abstimmergebnis:
- einstimmig