Inhalt

730Em./2011 - Einrichtung eines „Büros des Bürgermeisters“
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Einrichtung eines „Büros des Bürgermeisters“ zum 01.01.2012 zur Kenntnis und verweist die Angelegenheit zur Kenntnisnahme an den Rat.
Sachverhalt:
Gemäß § 62 GO NRW besitzt der Bürgermeister in seiner Eigenschaft als Verwaltungschef ein alleiniges, umfassendes Organisationsrecht als Ausfluss seiner Stellung als Kommunalverfassungsorgan.
Die politische Vertretung und der Bürgermeister können die ihnen zugeordneten Steuerungsfunktionen nur sachgerecht wahrnehmen, wenn sie hierbei unterstützt werden.
Eine zentrale Steuerungsunterstützung erfordert allerdings nach Meinung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) eine entsprechende Organisation.
Ziel und Aufgabe einer zentralen Steuerung muss es sein, die Verwaltungsführung und die politischen Gremien bei Bedarf zu unterstützen.
Wesentlicher Inhalt der Tätigkeit einer zentralen Steuerung ist die Unterstützung des Bürgermeisters in Bezug auf seine grundlegenden Aufgabenstellungen als Leiter der Gesamtverwaltung und bei der Wahrnehmung seiner politischen Verantwortung.
Diese Unterstützung soll durch das Büro des Bürgermeisters sichergestellt werden. Dieses Büro des Bürgermeisters soll zum 01.01.2012 eingerichtet werden.
Die Aufgaben des Büros des Bürgermeisters sind sehr vielschichtig und berühren alle Bereiche der Gemeindeverwaltung.
Es werden Querschnittsaufgaben der Gesamtverwaltung wie Grundsatzangelegenheiten der Gemeinde Alpen, Angelegenheiten des Rates und der Ausschüsse, Sitzungsdienst und Protokollführung wahrgenommen. Weiter sind die Aufgabenbereiche Beschaffung, Poststelle, Telefondienst, Herausgabe des Amtlichen Mitteilungsblattes sowie die Verwaltungsorganisation, das Personal-, Lohn- und Gehaltswesen, das Archiv und der Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit dem Büro des Bürgermeisters zugeordnet.
Das Büro des Bürgermeisters übernimmt vorbereitende und koordinierende Tätigkeiten für den Bürgermeister zu dessen Entlastung sowie die Bearbeitung speziell zugewiesener Einzelaufgaben aus verschiedenen Aufgabenbereichen und ist Ansprechpartner für die Fraktionen.
Zum Büro des Bürgermeisters gehören folgende Produktbereiche:
Politische Gremien
01.01.01 Politische Gremien
01.01.02 Verwaltungsführung
Personalmanagement und Zentrale Dienste
01.02.01 Allgemeine Zentrale Dienste
01.03.01 Personalmanagement
02.04.01 Statistik und Wahlen (nur Statistik)
04.01.01 Gemeindebücherei
12.04.01 ÖPNV und Bürgerbus (Nur Bürgerbus)
Eine Aufstellung der Aufgaben ist beigefügt.
Die bisherige Stabsstelle wird ab 01.01.2012 aufgelöst und die Aufgaben Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur werden dem Fachbereich 1 zugeordnet.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Haupt- und Finanzausschuss, 27.09.2011
- Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Einrichtung eines „Büros des Bürgermeisters“ zum 01.01.2012 zur Kenntnis und verweist die Angelegenheit zur Kenntnisnahme an den Rat.
Rat, 06.10.2011
- Beschluss:
Der Rat nimmt die Einrichtung eines „Büros des Bürgermeisters“ zum 01.01.2012 zur Kenntnis.