Inhalt

706UG/2011 - Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Rat hatte am 28.09.2010 eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen (Vorlage 536 UG/2010). Nach Schaffung der hierfür erforderlichen haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen hat die Verwaltung im Frühjahr 2011 mit der Entwurfsbearbeitung begonnen und einen Erläuterungsbericht erarbeitet. Fachliche Grundlage bildeten dabei im Wesentlichen die Vorgaben des Gemeindeentwicklungsplanes Alpen 2030. Ein entsprechender Datensatz liegt den Fraktionen vor und steht im Ratsinformationssystem als Download zur Verfügung.
Gegenüber dem zurzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan werden folgende Modifikationen vorgeschlagen:
Der Gemeindeentwicklungsplan zeigt auf, dass aufgrund des demografischen Wandels zunächst keine weiteren Wohn- und Mischbaubauflächen ausgewiesen werden müssen. Allerdings ist aus verschiedenen Gründen eine Neuverortung im Wege des Flächentausches erforderlich. Hierzu werden Areale am Mittelweg, Alpen-Ost und Flammacker zurück genommen. Stattdessen sollen Neuausweisungen in den Teilräumen Heidestraße, Gartenstraße, Issumer Weg / Bönninghardter Straße, Handelsstraße, Dorfstraße und Eichenstraße erfolgen. Es handelt sich dabei fast ausnahmslos um bereits erschlossene Flächen. Der geplante Flächennutzungsplan soll zudem um eine Darstellung der bestehenden Bauflächen im Bereich Wiesenstraße / Heidestraße / Bönninger Straße / Gartenstraße sowie (nachrichtlich) der bestandskräftigen und bereits abgestimmten Satzungsbereiche nach §§ 34 und 35 BauGB ergänz werden.
Zurzeit stehen der Gemeinde keine gewerblichen Bauflächen zur freien Verfügung. Gemäß der vorliegenden Flächenbedarfsprognose ergibt sich innerhalb des Planungshorizontes der vorbereitenden Bauleitplanung das Erfordernis einer zusätzlichen Darstellung von gewerblichen Bauflächen in einer Größenordnung von rund 7,7 ha. Es wird vorgeschlagen, entsprechende Neuausweisungen in den Bereichen B 58 / Drüpter Straße und Neue Straße / Friedhofsweg vorzunehmen.
Wesentliche Veränderungen der Gemeinbedarfsflächen erfolgen nicht. Hingewiesen wird allerdings auf die Neuausweisungen im Bereich des Bebauungsplangebietes Alpen-Ost (Vorlage 707 Schl/2011) sowie auf die Aktualisierung diverser Zweckbestimmungen und damit verbundener Anpassungen von Planzeichen.
Darüber hinaus sind verschiedene Sonderbauflächen vorzusehen:
Hinsichtlich der Sicherung des Einzelhandels wird entsprechend der Ergebnisse der vorliegenden Gutachten vorgeschlagen, einen zentralen Versorgungsbereich in der Ortslage Alpen und ein Nahversorgungszentrum im Bereich Neue Straße / Xantener Straße auszuweisen. Eine Teilfläche des Gewerbegebiets Menzelen ist in diesem Zusammenhang als Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel zu optionieren (Vorlagen-Nr. 705 UG/2011).
Aufgrund der Regelungen des neuen Windkrafterlasses vom 11.07.2011 sind (überraschender Weise) keine Veränderungen der aktuell ausgewiesenen Windkraftkonzentrationszonen vorzunehmen (auf eine entsprechende Voruntersuchung des Regionalverbandes Ruhr wird verwiesen). Dabei werden die vorhandenen Anlagenstandorte redaktionell aufgeführt.
Wegen seiner Bedeutung für das gemeindliche Nahwärmekonzept soll ebenso der Standort der genehmigten Biogasanlage Hoogen einen Sondergebietsstatus erhalten.
Geprüft werden soll auch die Entwicklung einer flächenhaften Fotovoltaikanlage entlang der B 58, die die Gemeinde ihrem Ziel einer virtuellen Energieautarkie ein Stück näher bringen soll. Verwiesen wird auf die entsprechenden Zielvorgaben des Gemeindeentwicklungsplanes sowie auf die vorliegenden Berichte der Verwaltung (Vorlagen 612 UG/2010 und 663 UG/2011).
Ferner besteht die Absicht, im Bereich des Freizeitsees Menzelen eine Freizeitanlage (bestehend aus Cafebetrieb, Wohnmobil-/Campingplatz und vereinsbezogenen Anlagen) zu entwickeln. Hierzu soll auch der derzeitige Badebetrieb verlagert werden.
Überdies wird der Hotelstandort Alpen künftig flächenhaft dargestellt.
Hinsichtlich der Abgrabungsflächen sind zurzeit nur der genehmigte Abbau in Menzelen-Ost und die projektierte Erweiterung im Teilraum Issum / Flughafenweg (Vorlagen 683 / UG/2011) relevant. Die im Zuge der 51. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes regionalplanerisch gesicherten Flächen müssen nicht dargestellt werden, da momentan nicht mit einer Aufschließung der betreffenden Areale innerhalb der Laufzeit des neu aufzustellenden Flächennutzungsplanes gerechnet wird.
Nachrichtlich und redaktionell werden überdies insbesondere die aktuellen Natur- und Landschaftsschutzgebiete (nebst Verbandsgrünflächen), Waldflächen, Flächen für die Landwirtschaft, festgesetzte Wasserschutzgebiete, bergrechtsrelevante Flächen und potenzielle Überflutungsbereiche beim Deichausfall dargestellt.
Der zurzeit in Diskussion stehende Planentwurf wurde am 18.08.2011 im Zusammenhang mit dem ebenfalls anhängigen Planverfahren zur Aufstellung des neuen Regionalplanes für den Bereich des Regionalverbandes Ruhr der staatlichen Regionalplanungsbehörde und dem Kreis Wesel vorgestellt. Im Zuge dieses so genannten Stadtgesprächs wurden zunächst noch keine wesentlichen Bedenken oder Anregungen formuliert; allerdings ist darauf hingewiesen worden, dass es möglicherweise doch eine Verpflichtung zur Darstellung des landesplanerisch vorgehaltenen Kraftwerkstandortes (LEP VI) geben könnte.
Es wurde vereinbart, vor Einleitung des notwendigen regionalplanerischen Abstimmungsverfahrens nach § 32 (1) LPlG-NW ein weiteres Erörterungsgespräch mit den Aufsichtsbehörden zu führen, das in Kürze terminiert werden soll. Die Verwaltung wird entsprechend berichten.
Danach wäre das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB) und Behörden (§ 4 BauGB) einzuleiten. Dabei besteht die Absicht, in jedem Ortsteil ausführliche Informationsabende durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Vorlage einer umfassenden Umweltprüfung, die bereits entsprechend beauftragt wurde.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 13.09.2011
- Beschluss:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis.