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689Em./2011 - Gerichtliches Verfahren gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011

Beschlussvorschlag:


Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 60 Abs. 1 GO NRW, den Bürgermeister zu beauftragen, einen Mandatsvertrag mit dem Rechtsanwaltsbüro Wolter & Hoppenberg zur Beschreitung des Klageweges gegen das Gemeindefianzierungsgesetz (GFG) 2011 auf der Grundlage der vorgelegten Vergütungsvereinbarung abzuschließen.

Sachverhalt:


Auf die Vorlage Nr. 679 Em./2011, TOP 10 und des Beschluss des Rates aus der Sitzung vom 17.05.2011 wird Bezug genommen.

Zwischenzeitlich fand auf Initiative der Städte Lüdinghausen und Coesfeld eine erneute gemeinsame Sitzung der Kommunen statt, die eine Klage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in Erwägung ziehen. Für die klagebereiten Kommunen des Kreises Wesel nahm Bürgermeister Christian Strunk aus Xanten an der Sitzung teil. Bislang war die Verwaltung aufgrund der Aussagen in früheren Besprechungen davon ausgegangen, dass die Städte und Gemeinden durch den renommierten Rechtsanwalt Prof. Dr. Suhrbaum vertreten werden sollen. Das ist bei einigen Kommunen im Kreis Borken auch weiterhin der Fall. Im Gegensatz zu der dort vertretenen Auffassung sollen allerdings von der Klagegemeinschaft, an der sich die Gemeinde Alpen beteiligen will, auch die finanzwissenschaftlichen Zusammenhänge des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) beklagt werden. Dabei geht es zum Beispiel um die Themen „Einwohnerveredelung“ oder den Flächenansatz. Beauftragt werden soll deshalb das Rechtsanwaltsbüro Wolter & Hoppenberg aus Hamm, die derzeit das Klageverfahren des Kreises Recklinghausen und der Städte und Gemeinden aus dem Kreis Recklinghausen gegen das Land Nordrhein-Westfalen führen. Das Rechtsanwaltsbüro Wolter & Hoppenberg wird hierbei als Koordinator auftreten und für den Verfassungsrechtspart zuständig sein. Die Zusammenarbeit für den finanzwirtschaftlichen Teil liegt bei dem Finanzwissenschaftler Prof. Deubel aus Münster. Das Gesamtfesthonorar für das Rechtsanwaltsbüro und Herrn Prof. Deubel liegt bei 145.000 € zzgl. Steuern.
Jede beteiligte Kommune schließt einen gesonderten Mandatsvertrag mit Wolter & Hoppenberg als Koordinator mit einem für jede Kommune auf 10.000 € zzgl. Mehrwertsteuer gedeckelten Honorarhöchstbetrag ab; die tatsächlichen Kosten jeder beteiligten Kommune bestimmen sich nach der Zahl der verfahrensbeteiligten Kommunen, da die Honorarkosten nach Beteiligungsanzahl aufgeteilt werden.

Die Stadt Xanten und die Gemeinde Sonsbeck haben bereits Ihre Teilnahme beschlossen.

Als Anlage sind eine Übersicht, ein Argumentationsmemorandum sowie eine entsprechende Vergütungsvereinbarung beigefügt.

Der Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf an die Gemeinde Alpen für die Festsetzung der Pauschalen aus dem GFG 2011 datiert vom 08.06.2011. Die Klagefrist beträgt 1 Monat nach Bekanntgabe. Da die nächste Sitzung des Rates erst am 12.07.2011 stattfindet, ist es erforderlich, einen Dringlichkeitsbeschlus des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zu fassen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 28.06.2011

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 60 Abs. 1 GO NRW, den Bürgermeister zu beauftragen, einen Mandatsvertrag mit dem Rechtsanwaltsbüro Wolter & Hoppenberg zur Beschreitung des Klageweges gegen das Gemeindefianzierungsgesetz (GFG) 2011 auf der Grundlage der vorgelegten Vergütungsvereinbarung abzuschließen.
Abstimmergebnis:
13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen