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577Sc.//2010 - Erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 "Haagstraße" hier: Aufstellungsbeschluss gem.
Tagesordnung und Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 "Haagstraße" gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren i.S.d. § 13 BauGB zu führen.
Zudem fasst der Ausschuss den Beschluss, die künftige Planstraße wie folgt zu benennen: Am Amalienstift.
Sachverhalt:
Auf die Erläuterungen und den Beschluss zu TOP 3 der 7. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 31.08.2010 wird zunächst verwiesen. Eine Bürgerversammlung hat am 04.10.2010 stattgefunden. Ebenfalls stehen entsprechende Vertragsverhandlungen kurz vor dem Abschluss. Der Gemeinde Alpen entstehen daher durch die Umsetzung der Planung keine Kosten. Dies beinhaltet auch eine fusswegemässige Weiterführung der neuen Stichstraße bis zur Motte, die im Zusammenhang mit dem Stadtumbaugebiet realisiert werden soll.
Es wird daher vorgeschlagen, das Planverfahren einzuleiten.
Es wird ebenfalls schon jetzt angeregt, über einen künftigen Straßennamen zu beraten und den Straßennamen zu vergeben. Da das Seniorenwohnprojekt den Namen "Amalienstift" erhalten soll, schlägt die evangelische Kirchengemeinde Alpen den Straßennamen "Am Amalienstift" vor.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 23.11.2010
- Beschluss:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 "Haagstraße" gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren i.S.d. § 13 BauGB zu führen.
Zudem fasst der Ausschuss den Beschluss, die künftige Planstraße wie folgt zu benennen: Am Amalienstift.- Abstimmergebnis:
- einstimmig
Rat, 14.12.2010
- Beschluss:
Der Rat beschließt, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 "Haagstraße" gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren i.S.d. § 13 BauGB zu führen.- Abstimmergebnis:
- einstimmig