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370Em./2009 - Wahl der Ortsvorsteher

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Rat wählt zum Ortsvorsteher / zur Ortsvorsteherin der

Ortschaft Name
Ortschaft Alpen
Ortschaft Bönninghardt
Ortschaft Menzelen
Ortschaft Veen

Sachverhalt:


Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Alpen wurden innerhalb des Gemeindegebietes die Ortschaften Alpen, Bönninghardt, Menzelen und Veen gebildet. Für jede dieser Ortschaften wird vom Rat ein Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlzeit des Rates gewählt (§ 3 Abs. 2 Hauptsatzung).

Bezüglich des Wahlverfahrens ist § 39 (6) GO NW zu beachten. Danach wählt der Rat den Ortsvorsteher unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses.

Der Ortsvorsteher/Die Ortsvorsteherin muss in der Ortschaft, für die er/sie bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können.

Als Grundlage ist die Wahlbezirkseinteilung zur Kommunalwahl am 30.08.2009 zu berücksichtigen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Rat, 06.11.2009

Beschluss:

Die FDP-Fraktion stellt den Antrag, gemäß § 39 Abs. 2 GO NRW Bezirksausschüsse zu bilden.
Beschluss: 4 Ja Stimmen, 25 Nein-Stimmen.
Damit ist der Antrag abgelehnt.


Der Rat wählt zum Ortsvorsteher / zur Ortsvorsteherin:
Ortschaft Alpen Frau Karin von der Horst
Ortschaft Bönninghardt Herr Rüdiger Kootz
Ortschaft Menzelen Frau Irmgard Gräven
Ortschaft Veen Herr Karl-Wilhelm Schweden



Abstimmergebnis:
28 Ja-Stimmen, bei 5 Enthaltungen