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249Sc./2008 - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses am Pastor-van-Ooyen-Weg

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss versagt das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses am Pastor-van-Ooyen-Weg. Er beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zu prüfen.

Sachverhalt:


Der Antragsteller beabsichtigt, im Bereich des Pastor-van-Ooyen-Weges ein Einfamilienhaus zu errichten. Das Grundstück liegt weder im Geltungsbereich des örtlichen Bebauungsplanes Nr. 58 "Sonsbecker Straße" noch innerhalb eines festgesetzten Satzungsbereiches i.S.d. § 34 BauGB. Es ist demnach als unbeplant zu bewerten; die Erschließung ist ebenfalls nicht gesichert. Aus Sicht der Verwaltung muss zur Realisierung des Vorhabens zunächst Planungsrecht geschaffen werden, das auch die übrigen, umliegenden Grundstücksbereiche einbezieht. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher kein Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 25.11.2008

Beschluss:

Der Ausschuss versagt das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses am Pastor-van-Ooyen-Weg. Er beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zu prüfen.