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218Fu./2008 - Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Wahlausschuss stellt fest, dass nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes das Wahlgebiet in 16 Wahlbezirke einzuteilen ist. Er beschließt, die Wahlbezirkseinteilung gemäß dem anliegenden Entwurf / mit folgenden Änderungen:

Sachverhalt:


Nach Art. 11, § 4 des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) vom 24.06.2008 teilt der Wahlausschuss der Gemeinde Alpen spätestens bis zum 30.09.2008 das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gem. § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in Wahlbezirken zu wählen sind.

Der Rat der Gemeinde Alpen hat in seiner 26. Sitzung am 22.04.2008 beschlossen, für die Kommunalwahl 2009 die Zahl der zu wählenden Vertreter gem. § 3 Abs. 2 KWahlG auf 32 Ratsmitglieder, davon je zur Hälfte in den Wahlbezirken, festzulegen. Somit ist das Wahlgebiet der Gemeinde Alpen in 16 Wahlbezirke einzuteilen.

Der Landrat des Kreises Wesel hat im übrigen mitgeteilt, dass für den Bereich der Gemeinde Alpen erneut ein Kreiswahlbezirk (Kreiswahlbezirk Nr. 3) gebildet wird.

Gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 KWahlG ist bei der Abgrenzung der Wahlbezirke darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt bleiben. Die Abweichung von der maßgeblichen Einwohnerzahl des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik (Stand 30.06.2007: 12.915 Einwohner/Innen) darf nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen (§ 4 Abs. 2 Satz 3 KWahlG).

In der Anlage ist der Verwaltungsentwurf der Wahlbezirkseinteilung beigefügt. Dieser Entwurf gewährleistet im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten einen optimalen räumlichen Zusammenhang. Gleichzeitig ist er Planungsgrundlage für die folgenden Wahlen, da bei Veränderungen der Einwohnerzahlen genügend Freiräume vorhanden sind.

In der Sitzung wird zudem ein Gemeindeplan ausgehängt, dem die geänderte Wahlbezirkseinteilung entnommen werden kann.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Wahlausschuss, 28.08.2008

Beschluss:

Der Wahlausschuss stellt fest, dass nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes das Wahlgebiet in 16 Wahlbezirke einzuteilen ist. Er beschließt die Wahlbezirkseinteilung gemäß dem anliegenden Entwurf.