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197UG / 2008 - Mitgliedschaft des Kreises Wesel im Regionalverband Ruhr (RVR) - Kreistagsdrucksache 476 / VII
Tagesordnung und Anlagen
- Klink_1.pdf
- Mitgliedschaft des Kreises Wesel im Regi.pdf
- Kreis%20Wesel%20Drucksache%20476%20VII_1.pdf
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Angelegenheit an den Rat.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 28.05.2008 hat der Landrat des Kreises Wesel eine Verwaltungsvorlage zum möglichen Austritt des Kreises Wesel aus dem RVR vorgelegt; darüber hinaus hat sich der RVR am 30.06.2008 geäußert (siehe Anlagen). Die Austrittsdiskussion wird dabei teilweise sehr emotional geführt. Aus der Sicht der Verwaltung ergibt sich in diesem Zusammenhang folgende Sachverhaltsbewertung:
- Die Verwaltungsvorlage zeigt deutlich unterschiedliche Verhandlungspositionen und Bewertungen auf. Die durch eine Kündigung tatsächlich entstehenden finanziellen Belastungen des Kreises (und damit seiner Kommunen) sind auf der Grundlage der betreffenden Kreistagsdrucksache augenblicklich nicht verlässlich genug abschätzbar.
- Es fehlt eine Aussage zur grundsätzlichen Position des Innenministeriums, das einer Kündigung zustimmen muss.
- Zum geplanten Immobilienübergang ist anzumerken, dass der RVR in Alpen sowohl das Areal des Freizeitsees Menzelen als auch rund 2,9 ha land- und forstwirtschaftliche Flächen in Veen besitzt.
Das Gelände des Freizeitsees wurde seinerzeit im Zuge der örtlichen Auskiesungen über die Gemeinde Alpen kostenfrei an der RVR übertragen und mit Landeszuschüssen optimiert. Vor diesem Hintergrund verwundert zunächst ein Buchwert in Höhe von rund 1,08 Mio. €. Im Zuge der Aufstellung des Gemeindeentwicklungsplans soll dieses Gelände allerdings neu überplant werden. Für die Konzeptentwicklung und Umsetzung (zum Beispiel Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes, Neustrukturierung des Freibadbereiches, baurechtliche Sicherung der Vereinsnutzung, Herstellung neuer Infrastruktur etc.) bedarf es also eines Maßnahmenträgers, der in der Lage ist, die damit verbundenen Investitionen zu tragen. Es ist daher auch zu prüfen, welches Finanzierungs-/Trägermodell in Frage kommt. Ebenso muss dabei die Vereinsnutzung des Gesamtgeländes gewährleistet sein.
- Der RVR soll aufgrund bestehender gesetzlicher Vorgaben im Jahre 2009 Träger der Regionalplanung werden. Abgesehen von derzeit noch ungeklärten Personal- und Finanzierungsfragen wird befürchtet, dass der RVR dabei die Belange der Metropolregion zu Lasten des ländlichen Raumes begünstigen würde.
Hierzu ist zunächst festzustellen, dass auch im Rahmen der bisherigen regionalplanerischen Abwägung tendenziell regelmäßig eher zu Ungunsten des ländlichen Raumes entschieden worden ist. So wurde gerade im Zuge der Aufstellung der Regionalplanung durch die Bezirksregierung Düsseldorf die dienende Funktion des ländlichen Raumes in den Vordergrund gestellt und eine gewerbliche und städtebauliche Entwicklung der betreffenden Kommunen tendenziell eher restriktiv betrachtet. Insoweit ergäbe sich durch eine Änderung der Fachzuständigkeit keine evident veränderte Sachlage; vermutlich auch nicht bei einem eventuell später entstehenden Regierungspräsidium Rheinland (Köln / Bonn).
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen zzt. einen gemeinsamen Flächennutzungsplan erarbeiten. Grundlage hierfür bilden § 9 Abs. 6 ROG i. V. m. § 204 BauG. Dieser Plan ersetzt nach Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde den Regionalplan. Damit wird insbesondere der Kernbereich des Ruhrgebiets ohnehin der unmittelbaren regionalplanerischen Regelungskompetenz des Verbandes entzogen. Insoweit ist der RVR praktisch nur noch für die Randkommunen des eigentlichen Ballungskernes zuständig. Richtig ist, dass dann der für das nördliche Verbandsgebiet in Aufstellung befindliche Masterplan „Raum- und Siedlungsstruktur“ maßgebliche Bedeutung für die künftige regional-planerische Beurteilung des RVR haben wird. Der kürzlich vorgelegte Entwurf weist allerdings noch handwerkliche Fehler auf (u. a. werden die tatsächlichen gewerblichen und siedlungsstrukturellen Potenziale der Kommunen falsch eingeschätzt). Insoweit bedarf die Ausarbeitung sicher noch entsprechender fachlicher Korrektur.
- Es wird künftig auch eine stärkere räumliche Konzentration der Landesplanung und Städtebauförderung auf die Metropolregion stattfinden. Damit vermindern sich unter Umständen auch die Förderoptionen für den ländlichen Raum.
- Durch den Zuständigkeitswechsel wird es allerdings zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf kommen, da insbesondere die städtebaulichen Zuständigkeiten und Genehmigungsobliegenheiten zunächst bei der Bezirksregierung Düsseldorf verbleiben sollen.
- Der RVR ist ein interessanter Planungsdienstleister für die Kommunen; sporadisch hat auch die Gemeinde Alpen verbandsinterne Serviceleistungen kostengünstig in Anspruch genommen (Herstellung von Stadtplänen, Nutzung von Luftbildern, Auswertung der Realnutzungskartierung, wissenschaftliche Raumbeobachtung usw.). Diese Leistungen sollen nach einem Austritt aus dem RVR durch den Kreis Wesel übernommen werden.
Die Verwaltung vertritt zusammenfassend die Auffassung, dass auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen zurzeit keine ausgewogene Entscheidung über einen möglichen Austritt aus dem RVR getroffen werden kann. Eine Unterstützung von Austrittsbestrebungen des Kreises müssten zumindest mit der Bedingung verknüpft werden, dass das durch den Landrat dargestellte Szenario einer finanziellen Auseinandersetzung eingehalten wird.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Haupt- und Finanzausschuss, 26.08.2008
- Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Angelegenheit an den Rat.
Rat, 16.09.2008
- Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Alepn empfiehlt dem Kreistag, den Austritt des Kreises Wesel aus dem RVR zu beschließen. In den anschließenden Verhandlungen mit dem RVR sind die unmittelbaren Auswirkungen des Austritts heraus zu arbeiten und bei der endgültigen Entscheidung über den Austritt zu berücksichtigen.- Abstimmergebnis:
- 21 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen