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119UG/2007 - Aufstellung eines Gemeindeentwicklungsplanes „Alpen 2030“
Tagesordnung und Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Alpen beauftragt die Verwaltung, einen Entwicklungsplan aufzustellen, der die Perspektiven für die Gemeinde in den nächsten 25 Jahren als integrierter Handlungsrahmen ausreichend breit und flexibel aufzeigt und wesentliche Vorarbeiten für eine bedarfsorientierte Revision des derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplans beinhaltet. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die aus dem Bürgermeister, den Ortsvorstehern und den Fraktionsvorsitzenden besteht.
Sachverhalt:
Der anhaltende gesellschaftliche und ökonomische Strukturwandel mit seinem veränderten Wohn-, Mobilitäts- und Freizeitverhalten sowie die damit verbunden städtebaulichen, wirtschaftlichen, verkehrlichen und ökologischen Aspekte machen es auch für die Gemeinde Alpen erforderlich, sich neu zu positionieren. Daher sollte ein planerischer Orientierungsrahmen für die langfristige kommunale Entwicklung erarbeitet werden, der der Vielschichtigkeit der anstehenden Veränderungen gerecht wird.
In diesem Zusammenhang sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zu leisten:
· Identifikation der lokalen Entwicklungschancen,
· Entwicklung von Leitbildern und Zielkonzepten,
· Erarbeitung angepasster Entwicklungsstrategien und
· Festlegung eines tragfähigen Handlungskonzeptes.
Dieser Entwicklungsplan soll die Perspektiven für die Gemeinde in den nächsten 25 Jahren als integrierten Handlungsrahmen ausreichend breit und flexibel aufzeigen und wesentliche Vorarbeiten für eine bedarfsorientierte Revision des derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplans beinhalten. Dabei reicht es aber nicht aus, sich allein auf die Grundzüge der städtebaulichen und stadtgestalterischen Entwicklung zu kaprizieren. Vielmehr ist die gesamte Bandbreite kommunalpolitischer Themen abzuarbeiten, die nach heutigen Erkenntnissen einen Einfluss auf die künftige Entwicklung der Gemeinde Alpen bis zum Jahr 2030 haben könnten.
Die Anlässe für zukunftsgerichtete Planungsüberlegungen sind vielschichtig. Zunächst wird es darum gehen, die möglichen Auswirkungen des prognostizierbaren demografischen Wandels und der Entwicklung des Wanderungsverhaltens in der Region für die künftige Gemeindeentwicklung abzuschätzen. Hier ist die fast jeder Aspekt kommunalen Handelns angesprochen, angefangen von der bedarfsorientierten Ausgestaltung der Wohn- und Gewerbegebiete über die Freiraumplanung bis hin zur adäquaten Entwicklung der sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und technischen Infrastruktur. Dies betrifft auch die einzelnen Ortsteile. Dabei gilt es, die künftig funktional einwirkenden landesplanerischen Ziele (aber auch sektorale Planungsüberlegungen) raum- und sozialverträglich zu integrieren. Beispiele hierfür sind:
· Die bestehenden Bindungen für die gemeindliche Entwicklung durch siedlungsstrukturelle Vorgaben der Regionalplanung,
· die Sicherung von Wasserreservegebieten,
· der Gewässer- und Hochwasserschutz,
· die Planung von Auskiesungen und bergbauliche Einwirkungen,
· der Schutz ökologischer Ausgleichsräume sowie
· die Weiterentwicklung bestehender Freizeit- und Erholungsangebote.
In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Untersuchungen und Planwerke erstellt, die bereits wichtige planerische Vorleistungen für den Gemeindeentwicklungsplan beinhalten. Zu nennen sind an dieser Stelle:
· die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (2001),
· das städtebauliche Rahmenkonzept für den Ortsteil Alpen (2001),
· die Novellierung des 6. Abwasserbeseitigungskonzeptes (2001) und des Generalentwässerungsplanes (2002) sowie
· die Aufstellung des Einzelhandelskonzeptes (2000/2006).
Zurzeit wird auch der Landschaftsplan für den Raum „Alpen – Rheinberg“ erarbeitet. Auf diesen Grundlagen soll u. a. aufgesetzt werden. Welche Inhalte dabei bearbeitet werden könnten zeigt beispielhaft Anlage 1.
Die Verwaltung schlägt vor, den Gemeindeentwicklungsplans in drei Bausteinen zu erarbeiten:
Baustein Funktion Arbeitsprogramm
Bestandsanalyse / Prognose Nach Sichtung der verfüg-baren Unterlagen soll zunächst anhand einer Berstandsauf-nahme das Arbeitsprogramm für den Gemeindeentwick-lungsplan konkretisiert werden. In der sich daran anschließenden Analyse- und Prognosephase steht eine Stärken- und Schwächen-betrachtung der Gemeinde und seiner Ortsteile im Vorder-grund. Besonderes Augen-merk liegt dabei auf den künftig zu erwartenden räumlichen und sektoralen Entwicklungen. · Orientierungsphase, ab-schließende Klärung der Aufgabenstellung
· Auswertung entwicklungs-relevanter Grundlagen
· Bewertung des Ist-Zustandes
· Stärken-Schwächen-Ana-lyse, Entwicklungspoten-ziale und -hemmnisse
· Entwicklungsbedeutsame Prognosen
Zielentwicklung In mehreren Foren sollen zum einen die zuvor herausgearbei-teten Problemlagen und Chancen überprüft, vor allem aber übergreifende sowie sektorale und teilräumliche Zukunftsvisionen für die langfristige Positionierung der Gemeinde entwickelt und bewertet werden. Die querschnitthafte Auswertung dieser Perspektiven sowie eine vergleichende Betrachtung unterschiedlicher Entwick-lungspfade sollen die Grundlage für ein tragfähiges Zielkonzept zur zukünftigen Gemeindeentwicklung Alpens schaffen. · Durchführung zielgruppen-orientierter Zukunfts-werkstätten
· Planungsprozessbeglei-tende Öffentlichkeitsarbeit (Presse-Infos, Entwürfe für Flyer und Plakate)
· Zielanalyse relevanter Raum- und Fachplanungen sowie der Ziele relevanter Akteure
· Szenarien der Gemeinde-entwicklung
· Ermittlung und Bewertung potenzieller Bauflächen
· Entwicklungskonzeption
Entwicklungsplan/-programm Ein konsensfähiges Zielkon-zept ist die Grundlage für die Ausarbeitung des Gemeinde-entwicklungsplans, in dem die räumlich, sektoral und zeitlich vorzusehenden Aufgaben, Konzepte, Strategien und Maßnahmen im Sinne eines integrierten Entwicklungspro-gramms beschrieben und zusammengeführt werden. · Sektorale Fachkonzepte
· Gemeindeentwicklungsplan Alpen
· Bürgerbeteiligung
· Aufgaben- und Maßnah-men-Katalog / integriertes Entwickungsprogramm
· Ergebnisbericht
Anlage 2 zeigt das mögliche Arbeitsprogramm differenzierter:
Das beschriebene Leistungsbild würde bei einer Vergabe an ein entsprechend qualifiziertes Ingenieurbüro nach Recherchen und Berechnungen der Verwaltung gemäß der zu beachtenden Honorarordnung einen Bruttokostenaufwand von mindestens 107.000 € verursachen. Dies würde jedoch die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde zu stark beanspruchen. Von daher soll der Gemeindeentwicklungsplan unter Ausnutzung endogener Kompetenz und bestehender Ressourcen und erarbeitet werden.
Soll der Plan eine tragfähige Grundlage für die künftige Entwicklung der Gemeinde darstellen, muss er sich auf einen breiten Konsens in der Gemeinde stützen. Es empfiehlt sich insofern, den Gemeindeentwicklungsplan in einem zielgerichteten Dialog mit den Ortsbürgern, Verbänden/Vereinen, Wirtschaft, politischen Mandatsträgern und den zuständigen Trägern öffentlicher Belange zu entwickeln. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bereitschaft zur Mitwirkung am Gemeindeentwicklungsplan sowie für seine spätere Akzeptanz. Ein geeignetes Mittel ist dabei die Durchführung verschiedener zielgruppenspezifischer Arbeitsforen, die die planerische Konzeptentwicklung mit einem intensiven Beteiligungsprozess der verschiedenen lokalen Akteure verbindet. Ein erster Vorschlag ist als Anlage 2 beigefügt.
Dies stellt angesichts der bestehenden Arbeitsauslastung der Verwaltung ein mehr als ehrgeiziges Ziel dar und ist nur zu erreichen, wenn es gelingt die administrativen und politischen Entscheidungsträger frühzeitig in den Erarbeitungs- und Zielfindungsprozess der gemeindeentwicklungspolitisch bedeutsamen Grundsatzentscheidungen einzubinden. Daher soll eine speziell dafür eingerichtete Arbeitsgruppe gebildet werden, die erforderliche kommunalpolitische Konsensbildung unter Beteiligung der relevanten Träger öffentlicher Belange vorbereitet.
Der Zeitraum für die Bearbeitung einschließlich der verschiedenen Abstimmungs- und Beteiligungsschritte wird mit knapp 21 Monaten veranschlagt. Der Ablauf der Arbeiten könnte dabei wie folgt aussehen:
· Arbeitsprogramm, Bestandsaufnahme/-analyse, Prognosen, 1. Zwischenbericht (Februar bis August 2008),
· Zukunftsforen, Ziel– und Konzeptentwicklung, Entwicklungsszenarien, 2. Zwischenbericht (September 2008 bis April 2009) und
· Entwicklungsplan/-programm, Präsentationen, Abschlussbericht (Mai bis November 2009).
In diesem Zusammenhang sollte insbesondere die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit durch gezielte Moderation und möglichst professionell erfolgen. Der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes enthält hierzu einen ersten Planungskostenansatz von 10.000 €.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 29.01.2008
- Beschluss:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Alpen beauftragt die Verwaltung, einen Entwicklungsplan aufzustellen, der die Perspektiven für die Gemeinde in den nächsten 25 Jahren als integrierter Handlungsrahmen ausreichend breit und flexibel aufzeigt und wesentliche Vorarbeiten für eine bedarfsorientierte Revision des derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplans beinhaltet. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die aus dem Bürgermeister, den Ortsvorstehern und den Fraktionsvorsitzenden besteht.- Abstimmergebnis:
- einstimmig
Rat, 19.02.2008
- Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Alpen beauftragt die Verwaltung, einen Entwicklungsplan aufzustellen, der die Perspektiven für die Gemeinde in den nächsten 25 Jahren als integrierter Handlungsrahmen ausreichend breit und flexibel aufzeigt und wesentliche Vorarbeiten für eine bedarfsorientierte Revision des derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplans beinhaltet. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die aus dem Bürgermeister, den Ortsvorstehern und den Fraktionsvorsitzenden besteht. Bei Bedarf ist externer Sachverstand hinzuzuziehen.- Abstimmergebnis:
- einstimmig