Inhalt

1076Em./2013 - Neufassung der Vergabeordnung der Gemeinde Alpen sowie Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle
Tagesordnung und Anlagen
- Änderungen VergabeO 2013_1.pdf
- Neufassung der Vergabeordnung der Gemein.pdf
- Text Entwurf VergabeO 2013_1.pdf
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat der Gemeinde Alpen beschließt die Neufassung der Vergabeordnung der Gemeinde Alpen mit Wirkung zum 01.01.2014. Gleichzeitig nimmt der Rat die Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle bei der Gemeinde Alpen ab dem 01.01.2014 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in ihrer Prüfung im Jahr 2012 empfohlen, die Vergabeordnung der Gemeinde Alpen zu überarbeiten, da diese zum Teil unvollständig und veraltet gewesen ist.
Auf der Grundlage der GPA-Empfehlungen wurde daher die Vergabeordnung der Gemeinde Alpen völlig neu gefasst. Die Neufassung sowie eine Gegenüberstellung der Änderungen sind als Anlage beigefügt.
Die Geltungsdauer der mit Erlass vom 03.02.2009 erhöhten Wertgrenzen wurde vom Land NRW mehrfach verlängert, zuletzt mit dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW bis zum 31.12.2013. Der Rat hatte daraufhin die Geltungs-dauer der Vergabeordnung mit den erhöhten Wertgrenzen ebenfalls bis zum 31.12.2013 verlängert.
Die Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung der Größe der Gemeinde Alpen und den örtlichen Gegebenheiten folgende neue Wertgrenzen (Beträge ohne Umsatzsteuer) vor:
VOL – Leistungen
bis 2013 Neu
bis 100.000 €
(freihändige Vergabe oder beschränkte Ausschreibung) bis 30.000 €
(freihändige Vergabe)
bis 75.000 €
(beschränkte Ausschreibung)
ab 100.000 €
(öffentliche Ausschreibung) ab 75.000 €
(öffentliche Ausschreibung)
VOB – Leistungen
bis 2013 Neu
bis 100.000 €
(freihändige Vergabe) bis 30.000 €
(freihändige Vergabe)
Bis 1.000.000 €
(beschränkte Ausschreibung) bis 75.000 €
(beschränkte Ausschreibung)
ab 1.000.000 €
(öffentliche Ausschreibung) ab 75.000 €
(öffentliche Ausschreibung)
Weiterhin ist am 01.05.2012 das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW) in Kraft getreten. Zweck dieses Gesetzes ist es, einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Sozialverträglichkeit, Umweltschutz und Effizienz sowie Qualität und Innovation der Angebote zu fördern und zu unterstützen. Das TVgG und die dazu kommenden Rechtsverordnungen sind unter § 2 – Grundlagen für die Vergabe – in den Text der Vergabeordnung aufgenommen worden.
Gleichzeit hat die GPA empfohlen, eine zentrale Vergabestelle einzurichten, die folgende Aufgaben haben sollte:
- Wahl des Vergabeverfahrens bzw. Zustimmung zum vorgeschlagenen Vergabeverfahren
- Information gem. § 19 Abs. 5 VOB/A
- Einfluss auf die Bieterauswahl bei nicht öffentlichen Vergabeverfahren bzw. Abänderung der Bieterlisten
- zentrale Zusammenstellung und Versand der Bieterunterlagen einschließlich der kostenmäßigen Abwicklung,
- Vorbereitung der Niederschrift über die Verdingungsverhandlung (Submissionsprotokoll)
- Prüfung der eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit und Korrektheit sowie erster Plausibilitätskontrolle der Angebotsunterlagen,
- Weiterleitung der Unterlagen an den zuständigen Fachbereich bzw. an das vom zuständigen Fachbereich beauftragte Ingenieurbüro zur abschließenden formellen und rechnerischen Prüfung sowie Erstellung des Preisspiegels,
- Erstellung eines Vergabevorschlags, unter Verwendung der Ergebnisse aus der formellen, rechnerischen, wirtschaftlichen und fachtechnischen Prüfung durch den Fachbereich bzw. des beauftragten Ingenieurbüros,
- Fertigung des Auftragsschreibens,
- Durchführung der Anfrage gemäß § 8 KorruptionsbG,
- Durchführung der Anzeige gemäß § 16 KorruptionsbG,
- Information gem. § 20 Abs. 3 VOB/A
- § 7 Vergabeordnung der Gemeinde Alpen -
- Führung und Auswertung einer Vergabedatenbank und
- Einrichtung und ständige Pflege einer Bieterdatenbank.
Die Verwaltung hat sich entschieden, die zentrale Vergabestelle ab dem 01.01.2014 einzurichten und organisatorisch dem Fachbereich 1 zuzuordnen, da vom Fachbereich 1 auch zukünftig zentral die Submissionen durchgeführt werden sollen.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Haupt- und Finanzausschuss, 26.11.2013
- Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat der Gemeinde Alpen beschließt die Neufassung der Vergabeordnung der Gemeinde Alpen mit Wirkung zum 01.01.2014. Gleichzeitig nimmt der Rat die Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle bei der Gemeinde Alpen ab dem 01.01.2014 zur Kenntnis.- Abstimmergebnis:
- einstimmig, 1 Stimmenthaltung
Rat, 10.12.2013
- Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Alpen beschließt die Neufassung der Vergabeordnung der Gemeinde Alpen mit Wirkung zum 01.01.2014. Gleichzeitig nimmt der Rat die Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle bei der Gemeinde Alpen ab dem 01.01.2014 zur Kenntnis.- Abstimmergebnis:
- einstimmig