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Förderung Photovoltaik-Anlagen
Förderung von Photovoltaik-Anlagen, sowie Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen.
Der Rat der Gemeinde Alpen hat in seiner Sitzung am 22.11.2022 beschlossen, den Einsatz von Erneuerbaren Energien voran zu bringen und einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Verringerung von Treibhausgasemissionen zu leisten. Es werden Photovoltaik-Anlagen und Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule gefördert.
Folgende Fördervoraussetzungen müssen vorliegen:
- Bau und Installation der Photovoltaik-Anlage durch ein Fachunternehmen.
- Einhaltung der technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers vor Ort.
- Beantragung der Förderung vor Beginn der Maßnahme. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen, Planungsarbeiten gelten nicht als Beginn der Maßnahme.
- Haushaltsmittel müssen noch vorhanden sein.
Gefördert werden: | ||
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PV-Dachanlage | Je kWp bis 5 kWp | 120 € / kWp |
Je kWp zwischen 5 - 10 kWp | 60 € / kWp | |
Je kWp über 10 kWp | 0 € / kWp | |
PV-Balkonanlage | Pauschal | 100 € |
Batteriespeicher | in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage | 80 € / kWh |
Im Downloadbereich finden Sie das Antragsformular sowie die Richtlinien zur jeweiligen Förderung.