Inhalt

Förderprogramm "Jung kauft Alt"

Förderprogramm „Jung kauft Alt“

Der Rat der Gemeinde Alpen hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 (Niederschrift 34/2019) beschlossen, jungen Paaren und Familien mit Kindern die Schaffung von Wohneigentum innerhalb der Gemeinde Alpen durch eine finanzielle Förderung zu erleichtern.

Folgende Kriterien müssen für die Förderung vorliegen:

  • die betreffende Immobilie ist mindestens 35 Jahre alt
  • anspruchsberechtigt sind Personen bis zu einem Alter von max. 40 Jahren
  • das Haushaltseinkommen ist nicht höher als max. 75.000 € zzgl. 15.000 € für jedes im Haushalt lebende Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Haushaltsmittel müssen noch vorhanden sein

Gefördert werden 600 €/jährlich als Grundbetrag und 300 €/jährlich zusätzlich für jedes im Haushalt lebende Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Höchstbetrag wurde auf 1.500 € jährlich festgesetzt.

Gleichzeitig kann eine einmalige Förderung für ein Altbaugutachten beantragt werden. Auch hier werden Fördermittel i. H. v. 600 €/Grundbetrag zzgl. 300 €/pro im Haushalt lebendes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bereitgestellt. Der Höchstbetrag liegt bei einmalig 1.500 € pro Altbau.

Anträge können wegen Ausschöpfung der Haushaltsmittel nicht mehr angenommen werden.