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Urkunden: Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden

Das Standesamt führt:

Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten-, und Sterberegister.

Aus diesen Personenstandsregistern können folgende Urkunden ausgestellt werden:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden.

Eine Personenstandsurkunde kann nur das Standesamt ausstellen, dass das betreffende Personenstandsregister führt.

Eine Urkunde beziehungsweise eine Auskunft aus den Personenstandsregistern darf gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur Personen erteilt werden, auf die sich der Eintrag bezieht; deren Ehegatten; Lebenspartnern; Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen oder Behörden haben ein rechtliches Interesse nachzuweisen.

Beim Geburten- oder Sterberegister reicht es aus, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Dies gilt, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Anträge können Personen über 16 Jahre stellen.

  • Geburtenregister, die älter als 110 Jahre sind,
  • Eheregister, die älter als 80 Jahre sind und
  • Sterberegister, die älter als 30 Jahre sind

werden vom Archiv übernommen.

Die Beantragung einer Urkunde kann auch per Mail erfolgen. Aus Datenschutzgründen muss hierfür jedoch ein gültiger Personalausweis eingescannt und als Anhang mitübersandt werden.