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Tierhaltung

Im Tierschutzgesetz werden Vorgaben zum Beispiel zum Halten oder Töten von Tieren gemacht. Danach sind etwa Tiere so zu halten, dass niemand durch die hiervon ausgehenden Immissionen, insbesondere durch den von den Tieren erzeugten Lärm, mehr als nur geringfügig belästigt wird.

Weiter sind auf Verkehrsflächen und in Anlagen Hunde an der Leine zu führen. Bissigen Hunden ist zusätzlich ein Maulkorb anzulegen.

Verunreinigungen, die ein Tier verursacht hat, sind vom Halter oder der für das Tier verantwortlichen Person unverzüglich zu beseitigen.