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Sterbefallbeurkundung

Für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Meistens setzt sich der Bestatter, der von den Angehörigen des Verstorbenen beauftragt wird, mit dem Standesamt in Verbindung und regelt sämtliche Formalitäten.

Wenn kein Bestatter beauftragt wird, ist jede andere Person, die vom Tode Kenntnis erlangt, anzeigepflichtig. Es empfiehlt sich, einen Termin beim Standesamt abzusprechen, da für die Beurkundung des Sterbefalles noch Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Urkunden

Benötigen Sie eine Urkunde oder Bescheinigung aus dem Sterberegister, bekommen Sie diese in dem Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat. Das Standesamt Alpen führt die Sterberegister des Standesamtes Alpen.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die/den genannte/n Ansprechpartner/in.