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Obdachlose

Obdachlos ist

  • wer ohne Unterkunft ist
  • wem der Verlust seiner Unterkunft unmittelbar droht
  • wessen Unterkunft derart unzureichend ist, dass sie keinen menschenwürdigen Schutz vor den Unbilden der Witterung bietet oder die Benutzung der Unterkunft mit gesundheitlichen Gefahren verbunden ist
  • wer nicht in der Lage ist, für sich, seinen Ehegatten und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen, mit denen er gewöhnlich zusammenlebt, aus eigenen Kräften eine Unterkunft zu schaffen

Als obdachlos gilt auch, wer in einer der öffentlichen Hand gehörenden, nur der vorübergehenden Unterbringung dienenden Notunterkunft oder aufgrund behördlicher Zuweisung in einer Normalwohnung untergebracht ist.

Obdachlos ist nicht, wer sich als Minderjähriger dem Bestimmungskreis des Personensorgeberechtigten entzogen hat und deswegen in die Obhut des Jugendamtes zu nehmen ist.

Zur Abwendung einer drohenden Obdachlosigkeit stellt der Fachbereich Ordnung, Soziales und Schulen vorübergehende Notunterkünfte zur Verfügung.