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Kanalanschluss

Der Kanalanschluss verbindet das private Grundstück mit dem öffentlichen Kanal. In der Gemeinde Alpen ist dieser Kanalanschluss bis zur Grundstücksgrenze Bestandteil des öffentlichen Kanalnetzes. Für die Herstellung, Änderung oder Erneuerung eines Kanalanschlusses ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich.

Die Zustimmung zum Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage ist gebührenpflichtig. Bei Neubauvorhaben erhalten Sie diese im Zuge Ihrer Baugenehmigung.

Folgende Unterlagen sind für die Zustimmung notwendig:

  • Adresse des Antragstellers
  • Baubeschreibung für die Grundstücksentwässerung
  • Lageplan des Grundstückes im Maßstab 1:500
  • Gebäudegrundriss im Maßstab 1:100 mit Lage, Dimensionierung und technischer Beschreibung der Entwässerungsanlagen
  • ein Lageplan, auf dem die Flächen dargestellt und deren Größe berechnet sind, wenn neben dem Gebäude durch weitere Flächen Niederschlagswasser den Abwasseranlagen zugeführt werden soll.