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Jubiläen - Alters- und Ehejubiläum -

Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen hat Richtlinien für die Ehrung von Ehejubiläen durch den Bundespräsidenten und die Landesregierung erlassen. Danach ehrt die Landesregierung durch den Regierungspräsidenten die Ehepaare, die das 60-jährige Ehejubiläum begehen. Zum 65-jährigen, 70-jährigen und 75-jährigen Ehejubiläum spricht der Ministerpräsident den Jubilaren die Glückwünsche der Landesregierung aus. Außerdem gratuliert der Bundespräsident den Jubilaren der Eisernen Hochzeit und bei allen weiteren Ehejubiläen. Glückwünsche zu den Ehejubiläen, beginnend mit der Goldenen Hochzeit übermittelt ebenfalls der Bürgermeister namens der Bürgerschaft, des Rates und der Verwaltung.

Die vorgenannten Glückwünsche können jedoch nur dann ausgesprochen werden, wenn diese Ehejubiläen hier auch bekannt sind. Dies kann immer dann vorausgesetzt werden, wenn die standesamtlichen Trauungen auch hier in Alpen stattgefunden haben.

In allen anderen Fällen ist die Verwaltung darauf angewiesen, dass diese Jubiläen rechtzeitig angemeldet werden.