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Hundean- und abmeldung

Hinweise bei Anmeldung eines Hundes

Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Gemeinde Alpen anzumelden. Bei Zuzug des Hundehalters muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Ein Formular für die Anmeldung eines Hundes finden Sie hier weiter unten auf dieser Seite.

Hinweise bei Abmeldung eines Hundes

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Abgabe, dem Eingehen, dem Einschläfern oder des Abhandenkommens des Hundes bzw. nach Wegzug des Hundehalters erfolgen. Bei Abgabe des Hundes an eine andere Person muss bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person angegeben werden. Mit der Abmeldung ist die vorhandene Hundesteuermarke an die Gemeinde Alpen zurückzugeben. Ein Formular für die Abmeldung eines Hundes finden Sie hier zum Download.

Steuerbeträge und Satzung

  • 1 Hund – 66,00 € pro Hund / pro Jahr
  • 2 Hunde – 78,00 € pro Hund / pro Jahr
  • ab 3 Hunde – 90,00 € pro Hund / pro Jahr
  • gefährliche Hunde 600,00 € pro Hund / pro Jahr

Die Hundesteuersatzungen finden Sie hier zum Download.

Fälligkeiten

Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit und sodann jährlich am 01.07. oder vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08 und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig. Sie kann für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden. Bis zum Zugehen eines neuen Festsetzungsbescheides ist die Steuer über das Kalenderjahr hinaus zu den gleichen Fälligkeitsterminen weiter zu entrichten. Endet die Steuerpflicht während des Vierteljahres so ist die zu viel gezahlte Steuer zu erstatten.

Wenn Sie die Hundesteuer im Sepa-Lastschriftverfahren einziehen lassen möchten, füllen Sie bitte die Einzugsermächtigung aus und schicken sie mit Originalunterschrift an die Gemeinde Alpen.

Steuerbefreiung und Steuerermäßigung werden nach § 3 bis § 5 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Alpen gewährt.