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Grundsteuern A + B

Die Grundsteuer ist eine jährlich zu zahlende Steuer, die von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zu zahlen ist.

Die Ermittlung und Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ist ausschließlich Aufgabe der Finanzämter. Die Grundstücksstelle des Finanzamtes Kamp-Lintfort ist dafür zuständig.

Die Grundstücksstelle ermittelt nach gesetzlichen Grundlagen den sogenannten. Einheitswert und errechnet einen Grundsteuermessbetrag individuell für jedes Grundstück. Das Finanzamt erteilt anschließend den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid.

Auf diesen Grundlagen berechnet der Fachbereich Finanzmanagement und Wirtschaftsförderung die Grundsteuer. Hierzu wird der Steuermessbetrag mit einem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert.

Der Hebesatz wird jährlich mit der Haushaltssatzung veröffentlicht und beträgt aktuell

  • Grundsteuer A: 255 %
  • Grundsteuer B: 443 %

Die aktuellen Steuersätze finden Sie auch auf der unten verlinkten Seite.

Informationen zur Grundsteuerreform:

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundstückswerts bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.

Im Download-Bereich finden Sie ein entsprechendes Informationsschreiben des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Ferner haben wir für Sie dort ein Erklärvideo der Finanzverwaltung NRW verlinkt."

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die/den genannte/n Ansprechpartner/in.