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Gleichstellungsbeauftragte

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“  (Grundgesetz, Art.3, Abs.2)

Die gesellschaftliche Wirklichkeit sieht leider immer noch anders aus, auch nach mehr als 60 Jahren nach Inkrafttreten des Grundgesetzes.
Frauen sind nach wie vor in vielen Bereichen benachteiligt. Diese Situation soll sich innerhalb der Gemeinde Alpen verbessern.  

Die Gleichstellungsbeauftragte bietet Hilfe und Unterstützung an bei:

  • Beratung zu Fragen bei beruflicher oder gesellschaftlicher  Benachteiligung
  • Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden
  • Durchsetzung Ihrer Rechte
  • Suche von Informationen und Auskünften zu familiären und  beruflichen Themen
  • Bereitstellung von Broschüren und Informationsmaterial
  • Vermittlung von Kontakten zu Einrichtungen und Organisationen,  Arbeitsämtern, kirchlichen und sozialen Einrichtungen,  Wirtschaft, Gewerkschaften usw.

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt mit bei:

  • Verwaltungsentscheidungen, die Frauenbelange betreffen (zum  Beispiel bei Personalangelegenheiten)
  • Planung und Durchführung des Frauenförderplans
  • Wahrung der Chancengleichheit bei Einstellungen, Beförderungen und  Weiterbildungen

Ich bin nicht nur Ansprechpartnerin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Alpen, sondern für alle Bürgerinnen und
Bürger der Gemeinde Alpen. Ich möchte darauf hinwirken, tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Nachteile zu verringern. Mir ist wichtig, diesen Weg mit Frauen und Männern gemeinsam zu gehen. Ich habe ein offenes Ohr für Anregungen und Verbesserungsvorschläge, aber auch für Bedenken und konstruktive Kritik.  

Ich möchte mich einsetzen für Frauen, die Beratung und Unterstützung suchen zu den Themen: 

  • Familie und Partnerschaft
  • Wiedereinstieg in den Beruf
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Existenzgründung von Frauen
  • Trennung oder Scheidung
  • Mutterschutz und Erziehungsurlaub
  • Gewalt oder Missbrauch
  • Berufswahlorientierung für junge Frauen und spezifisch für  Frauen in Männerberufen 

Folgende Arbeitsgemeinschaften und –kreise sind außerdem tätig:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros
  • Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros
  • Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Wesel
  • Runder Tisch gegen häusliche Gewalt an Frauen und Kindern im Kreis Wesel
  • Facharbeitskreis Gleichstellung der Region Niederrhein
  • Runder Tisch für Alleinerziehende
  • Arbeitskreis internationaler Frauentag

Rechtliche Arbeitsgrundlagen der Gleichstellungsstelle sind:

  • Artikel 3 des Grundgesetzes (als Generalklausel)
  • Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
  • Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Interessante Links:

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist empfehlenswert.